Rat und Stadtbezirksräte
13.08.2019 - 4.3 Tempo 30 in der westlichen Innenstadt(B90/Grüne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Böttcher, Helge / Frakt. B90/Grüne im Stadtbezirksrat 131
- Datum:
- Di., 13.08.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Antrag wird begründet von Herrn Böttcher.
Inhaltlich entwickelt sich eine kontrovers geführte Diskussion. Herr Eberle vertritt die Auffassung, dass einer Expansion von Tempo-30-Zonen bzw. Strecken Grenzen gesetzt werden müssen. Herr Möller unterstützt den Wortbeitrag und weist darauf hin, dass eine Geschwingkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachweisbaren Gefahrenzonen vorbehalten bleiben sollte. Herr Walz plädiert für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der gesamten Innenstadt.
Herr Heikebrügge gibt zu bedenken, dass sich in den genannten Straßen Fahrradstraßen befinden, die den Status behalten sollten.
Die Vertreter der Fachverwaltung, Herr Lau und Herr Märtens, erläutern die Voraussetzungen zur Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Gesetzlich greifen hier nur wenige Tatbestände. Eine Tempo-30-Zone kann hingegen als verkehrsplanerische Maßnahme von der Gemeinde/Stadtverwaltung eingerichtet werden.
Herr Böttcher erklärt sich zum Ende der Diskussion damit einverstanden, den Antrag in geänderter Form zur Abstimmung zu stellen (siehe 2. Beschlusstext).
-Beschluss:
- Die Verwaltung wird gebeten eine Tempo-30-Zone in der Innenstadt einzurichten. Der Bereich soll die Straßen Echternstraße, Wilhelmitorwall, Pawelstraße, H.-Mack-Straße und Ferdinandstaße umfassen.
- Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich Prinzenweg/Echternstraße im Bereich der Schule eine Tempo 30-Strecke einzurichten.
