Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.05.2019 - 11.3 Sichtschutzhecke am Freibad Waggum zur Straße "...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Anfragestellerin erläutert die Anfrage.

 

Die Verwaltung nimmt mündlich Stellung:

Zunächst zur Richtigstellung: Die Hecke wurde von einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde begutachtet und danach in der Zeit zwischen dem 7. und 12. Februar 2019 also innerhalb des nach Bundesnaturschutzgesetz zulässigen Zeitraumes gerodet, so dass kein Artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand festzustellen ist.

 

Bauherr für die Maßnahme ist der Vorhabenträger des Baugebietes „Waggum Vor den Hörsten“.

 

Die Rodung der Hecke war erforderlich geworden, da diese, wie die Vermessung vor Ort ergeben hat, auf dem Flurstück stand, das für den Ausbau der Zufahrtsstraße beansprucht wird, also nicht auf dem Grundstück des Bades.“

 

Protokollnotiz:

Der Stadtbezirksrat bedauert, dass die Hecke vor der Badesaison entfernt wurde und nicht erst im Anschluss.

 

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Erläuterungen und Hinweise