Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.01.2019 - 4.1 Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz der Fußg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, beidseits der Parkflächen jeweils einen für Rettungskräfte, Feuerwehr und Marktbeschicker beweglichen Poller, circa in Höhe des Geschäftes „Papier Wiedmann“ sowie auf der anderen Seite (des Eiscafés) einen weiteren vor der Sitzbank/Telefonzelle zu installieren.

 

2. Die Verwaltung möge unmittelbar prüfen, ob der direkte Bereich unmittelbar vor den Ladenzeilen am Erfurtplatz als Fußgängerzonen gewidmet werden kann.

 

3. Es findet zusammen mit den zuständigen Fachbereichen alsbald ein Ortstermin statt, um mögliche Maßnahmen zum Schutz der Passanten abzuklären.

 

Frau Naber beantragt, die drei Punkte einzeln abstimmen zu lassen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zu Punkt 1: 6 dafür   0 dagegen   8 Enthaltungen

 

Zu Punkt 2: 7 dafür   0 dagegen   7 Enthaltungen

 

Zu Punkt 3: 9 dafür   0 dagegen   5 Enthaltungen

 

Damit ist der Antrag angenommen.

 

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