Rat und Stadtbezirksräte
22.01.2019 - 5 Wegebenennungen "Johannes-Jäcker-Weg" und "Adol...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 22.01.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
„Der Weg zwischen dem Wendehammer der Straße Schreiberkamp und der Straße Zum Steinbruch erhält den Namen Johannes-Jäcker-Weg. Der Weg zwischen der Straße Zum Steinbruch bis zur Landwehrstraße erhält den Namen Adolf-Steinau-Weg.
Die Wegebenennungen werden mit Aufstellung der Straßenbezeichnungsschilder wirksam."
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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