Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.01.2019 - 5 Wegebenennungen "Johannes-Jäcker-Weg" und "Adol...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

„Der Weg zwischen dem Wendehammer der Straße Schreiberkamp und der Straße Zum Steinbruch erhält den Namen Johannes-Jäcker-Weg. Der Weg zwischen der Straße Zum Steinbruch bis zur Landwehrstraße erhält den Namen Adolf-Steinau-Weg.

 

Die Wegebenennungen werden mit Aufstellung der Straßenbezeichnungsschilder wirksam."

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 13 dafür   0 dagegen   0 Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise