Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.05.2019 - 4 Einrichtung von Tempo-30-ZonenVortrag Fachverwa...

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Wortprotokoll

Auf ausdrückliche Bitte des Stadtbezirksrates hat sich der Vertreter des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr, Herr Lau, heute für Grundsatzinformationen sowie eine anschließende Aussprache zum umfassenden und bereits mehrfach diskutierten Thema Tempo 30 eingefunden.

Herr Lau erläutert zunächst die Unterschiede zwischen Tempo 30-Zonen und streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h. Wenn kein Ausschlusskriterium greift, handelt es sich bei der Einrichtung von flächendeckenden Tempo 30-Zonen um eine „Kann-Entscheidung“. Entscheidungskriterien sind z.B. ob die Straße überwiegend Durchgangsverkehr aufnimmt oder ob der ÖPNV betroffen ist .Gewerbegebiete fallen aus der Möglichkeit heraus, eine Tempo 30-Zone einzurichten.

Eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung kann dann eingerichtet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage besteht, die objektiv vorhanden sein muss. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung. Grundlage hierfür ist § 45 (9) StVO (Straßenverkehrsordnung). Eine besondere Gefahrenlage muss nur dann nicht vorliegen, wenn die in Abs. 9 Satz 4 unter Punkt 6 genannten Ausnahmen greifen. Diese Ausnahmen sind abschließend aufgezählt. Eine Erweiterung ist nicht möglich.

Bei der anschließenden Diskussion bittet Herr Hillger zunächst darum, den Streckenabschnitt vom Ring stadtauswärts bis zur Gabelsberger Straße bezüglich der bestehenden Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbeschränkung zu prüfen. Frau Grumbach-Raasch erwähnt in diesem Zusammenhang den ihrer Auffassung nach bestehenden Schilderwald auf dem Madamenweg (innerhalb des Rings). Zudem nutzen ihrer Beobachtung nach Fahrradfahrer fast ausschließlich den Fußweg, weil sie sich auf der Straße nicht sicher fühlen. Die Fahrradfahrer ihrerseits gefährden dann Diejenigen, die sich berechtigterweise auf dem Fußweg befinden. Auf die Frage, wann Querungshilfen errichtet werden dürfen, antwortet Herr Lau, dass hier zunächst nur Platz vorhanden sein muss. Die von Herrn Johannes getroffene Aussage, dass alle kleinen Straßen, die das Ringgleis queren, Querungshilfen aufweisen, wird von Herrn Wendroth dahingehend nivelliert, dass es sich hier nicht um echte Querungshilfen sondern um Einengungen handelt. Für den Bereich des Westbahnhofs weist Frau Sewella darauf hin, dass hier ggf. doch eine besondere Gefahrensituation wegen der Ansiedlung des künftigen Kulturzentrums besteht. Zudem ist es in der Vergangenheit zu einem sehr bedauerlichen Todesfall gekommen. Herr Lau versichert, dass die Fachverwaltung die dortige Situation beobachtet, eine „präventive“ Anordnung von Tempo 30 aber nicht möglich ist.

Abschließend erläutert Herr Lau nochmals die Gründe für die ablehnende Haltung der Verwaltung, nachts auf dem Ring Tempo 30 anzuordnen. Zu befürchten ist, dass sich dann Schleichverkehre auf Nebenstraßen und Wohngebiete ausdehnen. Herr Glaser weist darauf hin, dass zur DS 18-09229 noch die abschließende Antwort der Verwaltung zu Unterpunkt 2 (für die Rufolfstraße wird Tempo 30 als Streckenbeschränkung auf der gesamten Länge angeordnet) aussteht.

Herr Johannes wirft in die Diskussion ein, dass auch Lärm und Umweltaspekte in Betracht gezogen werden müssen, wenn über die Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 entschieden werden soll. Herr Lau teilt hierzu mit, dass die Verkehrsaufsichtsbehörde das Wirtschaftsministerium ist. Entscheidungen bzw. Empfehlungen des Umweltministeriums haben auf verkehrsaufsichtsbehördliche Aspekte daher keinen direkten Einfluss. Gleichwohl konzediert er, dass der Konflikt zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltministerium als problematisch eingestuft wird.

Einige Mitglieder des Bezirksrats bitten darum, dass bezüglich des Rudolfstifts nochmals eine Prüfung durchgeführt wird. Es gibt zwei Eingänge in unterschiedlichen Straßen zu der Einrichtung.

 

 

 

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