Rat und Stadtbezirksräte
27.11.2019 - 4 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Feld...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Hornung
- Datum:
- Mi., 27.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für die Verwaltung sind die Herren Schmidbauer, Bartels und Wiegel anwesend. Herr Schmidbauer erläutert summarisch nochmals den Vorlageninhalt und weist darauf hin, dass im ersten Bauabschnitt 320 Wohneinheiten entstehen sollen. Im Bereich Feldstraße-Süd besteht die Möglichkeit, die Stadt verdichtet weiterzuentwickeln. Geplant sind großzügige Grünflächen, ein zentraler Quartiersplatz sowie soziale Einrichtungen (Kita). Die vorgesehenen Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurden optimiert. In die Planung implementiert ist die Anbindung an den ÖPNV. Auf Nachfrage erklärt Herr Schmidbauer, dass der 20%-Quote zum sozialen Wohnungsbau ein Ratsbeschluss zugrundeliegt, der nicht verhandelbar ist. Diese Quote wird in städtebaulichen Verträgen festgeschrieben. Noch nicht entschieden ist, ob ein hochbaulicher Wettbewerb vorgeschaltet wird oder eine Konzeptvergabe erfolgt.
Auch der Stadtbezirksrat hatte mehrfach verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Straße Ganderhals gefordert. Frau Ohnesorge unterstreicht die Notwendigkeit nochmals. Die Umsetzung der Bebauung im Bereich Feldstraße ist dafür nach Information der Verwaltung Voraussetzung. Die Verknüpfung liegt in der Finanzierung. Auf Nachfrage erläutert Herr Wiegel, dass die Straße verengt werden soll. Eine Beschlussfassung hierzu ist ggf. im Frühjahr 2020 möglich, sofern das Projekt Feldstraße steht. Frau Ohnesorge weist auch auf die Notwendigkeit hin, den Bereich der Kälberwiese in die Verkehrsplanung einzubeziehen.
Auf Nachfrage bestätigt Herr Bartels, dass für das Baugebiet die Durchbindung vorhanden ist.
Herr Rau vermisst eine Stellungnahme des BUND in der Vorlage. Herr Bartels erklärt, dass die Stellungnahme beim Satzungsbeschluss vorgelegt wird. Herr Rau regt ferner an, auf Bürgersteige zu verzichten. Seiner Auffassung nach sollte die geplante Schule direkt im Baugebiet liegen, womit dem Anspruch "kurze Beine, kurze Wege" entsprochen würde.
Auf Nachfrage zum zeitlichen Ablauf erklärt Herr Schmidbauer, dass jeweils ca. ein Jahr für die Baustelleneinrichtung, den Hochbau und den Endausbau zu veranschlagen ist. Zwischen dem ersten und dem zweiten Bauabschnitt wird es eine kleine Pause geben. Nach dem ersten Bauabschnitt wird u.a. die verkehrliche Planung nochmals geprüft. Das Gebiet muss unter verkehrlichen Gesichtspunkten funktionieren.
Herr Witte spricht sich für einen maßvollen Bau aus, der dem Anspruch nach bezahlbarem Wohnen gerecht wird. In der Nordstadt wurde seiner Auffassung nach luxuriös gebaut, was sich in den Kauf- und Mietpreisen niederschlägt.
Herr Mueller legt Wert darauf, dass die Anwohner der Straßen, auf denen die Baufahrzeuge sich bewegen, nicht zur Schadenregulierung herangezogen werden. Herr Schmidbauer erklärt dazu, dass es eine Bestandsaufnahme vor Beginn der Baumaßnahme geben wird.
Frau Sewella zeigt sich enttäuscht darüber, dass eine Hausbegrünung nicht verpflichtend vorgeschrieben wurde. Auch die Fernwärmeversorgung entspricht nicht dem Anspruch an Umweltverträglichkeit, hier wäre ein Blockheizwerk eher geeignet. Der Radweg sollte breit sein und asphaltiert werden.
Herr Schmidbauer bittet um Verständnis darum, dass die Festsetzungsdichte nicht aufgebläht werden soll. Er sagt dem Stadtbezirksrat eine kontinuierliche Beteiligung bzw. die Unterrichtung über den Sachstand zu diesem Bauprojekt zu.
Anlagen zur Vorlage
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