Pflichtenbelehrung und Verpflichtung von Herrn Dirk Schadt gemäß §§ 43 und 60 NKomVG werden von Frau Bezirksbürgermeisterin Marten vorgenommen. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
Herrn Schadt wird ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG ausgehändigt.
Verpflichtung erfolgt
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