Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.03.2019 - 4.3 Geschwindigkeitsbeschränkung im Stadtbezirk auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antragsteller erläutert den Antrag.

 

Die Verwaltung erläutert die allgemeine Rechtslage gem. § 45 Abs. 9 StVO. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Herr Fränkel erläutert als Sachverständiger der Polizei die aktuellen Gefährdungslagen.

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Beschluss (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Einführung einer durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 auf den Straßen Steinriedendamm und Bienroder Weg im Stadtbezirk."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 4 Dagegen: 1 Enthaltungen: 2

Erläuterungen und Hinweise