Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.10.2019 - 6 Dauerhafte Außerbetriebnahme des Rasengroßspiel...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

hrend der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt hält sich Herr Herrmann als 1. Vorsitzender des TSV Geitelde wegen der Besorgnis des Interessenwiderstreites in dem für Zuhörer bestimmten Teil des Raumes auf.

 

Herr Jekel vom Sportreferat erläutert die Beschlussvorlage 19-11957.

 

Auf Anfrage von Herrn Höttcher informiert Herr Jekel, dass die jährlichen Unterhaltungskosten für die Sportanlage bei ca. 15.000 € liegen. Zur weiteren Anfrage nach den Kosten eines möglichenckbaues der Sportanlage (Einfriedung usw.) teilt Herr Jekel mit, dass noch keine Verhandlungen diesbezüglich aufgenommen wurden und daher auch noch keine Kosten bekannt sind.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Kark unterbricht einvernehmlich die Sitzung für Einwohnerfragen von 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr. Hierbei erläutert Herr Herrmann, dass der Bolzplatz keine Perspektive für den Sportverein gerade auch im Hinblick auf eine Jugendarbeit bietet. Durch den Abbau der Flutlichtanlage hatte der Verein bereits eine Fußballmannschaft verloren. Der Trainings- und Punktspielbetrieb auf der Bezirkssportanlage in Rüningen ist für den TSV Geitelde nicht attraktiv, da die Fußballer dort über keine eigene Kabine verfügen und ihre Materialen hin- und hertransportieren müssen. Mit der Außerbetriebnahme des Rasengroßspielfeldes prognostiziert Herr Herrmann das Ende des Vereinssport in Geitelde.

 

Herr Olbrich, Kassenwart des TSV Geitelde, fragt an, ob der Bolzplatz frei zugänglich sein soll und damit zum Vandalismus eingeladen wird. Für den Vereinssport ist ein Bolzplatz viel zu klein. Seiner Meinung nach sste mindestens die Hälfte des Rasengroßspielfeldes erhalten bleiben, damit Platz für Jugendarbeit und Seniorensport besteht. Herr Olbrich weist darauf hin, dass dem Verein dann nur die „lle des Vereinsheims“ übrig bleibt, ohne dass es mit Leben erfüllt ist.

 

Herr Kark gibt auch zu bedenken, dass ein Fußballplatz neben dem eigentlichen Sport auch eine soziale Komponente darstellt. 

 

Herr Ratsherr Bratschke verweist auf den Masterplan Sport 2030 und informiert, dass eine vernünftige Sportinfrastruktur auch bezahlbar sein muss. Der als Nutzungsbeispiel dargestellte Bolzplatz hat die vergleichbare Größe wie die geplanten vier neuen Kalthallen in Braunschweig (ca. 800 m²).

 

Herr Dobberphul erinnert daran, dass Geitelde aufgrund seiner Stadtrandlage bereits etliche Einschnitte bei der Aufgabe/Schließung von Einrichtungen hinnehmen musste. Daher ist es wichtig, dass die Sportanlage erhalten bleibt.

 

Nach Ende der Sitzungsunterbrechung lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Kark über die Vorlage abstimmen.  

       

Reduzieren

 

Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)

 

„Das Rasengroßspielfeld auf der vom TSV Geitelde e.V. genutzten Sportanlage in Geitelde wird dauerhaft außer Betrieb genommen und auf einer Teilfläche der Sportanlage eine Freizeitsportanlage mit ca. 800 m² großem Bolzspielfeld und Einrichtungen für Streetball und Tischtennis entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis Verhandlungen mit der Forstgenossenschaft Geitelde über eine Anpassung und Verlängerung des bestehenden Pachtvertrages über das Jahr 2020 hinaus aufzunehmen.“

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

dafür: 0    dagegen: 6    Enthaltungen: 0

-mithin abgelehnt-

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise