Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.10.2019 - 7.3 Grundreinigung Gemeinschaftshaus BroitzemAntrag...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzer Erörterung wird angeregt, die Grundreinigung doch zeitnah durchführen zu lassen. Die erforderlichen Kosten werden aus dem Stadtbezirksratsbudget übernommen.

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Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Der Stadtbezirksrat beschließt, dass die Verwaltung eine Grundreinigung des Gemeinschaftshauses Broitzem durch eine Fachfirma durchführen lässt. Die Grundreinigung ist zeitnah durchzuführen und die Kosten werden aus dem Stadtbezirksratsbudget übernommen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 8    dagegen: 0    Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise