Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.11.2019 - 4.2 Verwaltung

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Wortprotokoll

 DS 19-11765 - Beschluss des Rates über die Standorte der stationären Geschwindigkeitsüberwachung;

Mitteilung außerhalb von Sitzungen

 

Die Stadtbezirksratsmitglieder wurden am 7. Oktober 2019 per E-Mail informiert.

 

 DS 19-11830 - Enthüllung von Persönlichkeitstafeln;

Mitteilung außerhalb von Sitzungen

 

Die Stadtbezirksratsmitglieder wurden am 14. Oktober 2019 per E-Mail informiert.

 

 DS 19-10996 - Begleitmaßnahmen zum Linien- und Fahrplankonzept der Braunschweiger Verkehrs-GmbH ab Oktober 2019

 

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates wurden am 23. Oktober 2019 per E-Mail informiert.

 

 DS 19-10818-01 - Baumgruppe Schlossplatz;

Mitteilung außerhalb von Sitzungen

 

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates wurden am 24. Oktober 2019 per E-Mail informiert.

 

 Die Bezirksgeschäftsstellenleiterin teilt mit, dass die Bezirksbürgermeisterin in Abstimmung mit der Verwaltung folgende Sitzungstermine für das Jahr 2020 festgelegt hat: 28. Januar 2020, 17. März 2020, 28. April 2020, 16. Juni 2020, 17. September 2020 (Haushaltssitzung), 24. November 2020. Sitzungsbeginn ist jeweils 19:00 Uhr. Mit Ausnahme der März-Sitzung ist für alle weiteren Sitzungen der Raum A1.63 im Rathaus reserviert.

 

 Am 10. Oktober 2019 haben die Stadtbezirksratsmitglieder die Einladung zur Veranstaltung „Denk dein Nachbarschaftszentrum“ am 22. November 2019 in der Öffentlichen Versicherung Theodor-Heuss-Straße 10 erhalten. Die Bezirksgeschäftsstellenleiterin erneuerte ihre Empfehlung, sich hier frühzeitig anzumelden.

 

 DS 19-11826 - Sachstand Lärmaktionsplan

 

Die Stadtbezirksratsmitglieder haben die Mitteilung am 5. November 2019 per E-Mail erhalten.

 

 Zum Thema „Sicherung am Parkhaus Gülden-Office“ hat der zuständige Fachbereich Tiefbau und Verkehr mitgeteilt, dass an beiden Parkdeckausfahrten Güldenstraße 27-.29 das Verkehrszeichen 209-20 (= vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts) verkehrsbehördlich angeordnet und aufgestellt wurde. Zusätzlich wurde ein durchgehender Breitstrich angeordnet. Weitere verkehrsbehördliche Maßnahmen sind nicht möglich.

 

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Erläuterungen und Hinweise