Rat und Stadtbezirksräte
13.12.2019 - 6 Finanzierung für Kanalbaumaßnahmen Kreuz Brauns...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Fr., 13.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Ratsherr Sommerfeld verdeutlicht Stadtbaurat Leuer, dass bei dieser Maßnahme kein Zusammenhang mit dem Budget für die Kanalbaumaßnahmen der Stadt besteht.
Grund für diese Vorlage ist eine geänderte Reihenfolge des Bauablaufs durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die Vorbereitung der für die Brückenbaumaßnahme zu errichtenden Behelfsbrücken ist noch nicht ausreichend fortgeschritten. Die Kostentragungspflicht für die Kanalbaumaßnahme ist auf Grundlage bestehender Verträge noch zu klären. Unstrittig ist jedoch die Notwendigkeit des Kanalbaus an dieser Stelle. Nicht zu verantworten wäre es, die Maßnahme bis zur abschließenden juristischen Klärung zurückzustellen. Für die Verwaltung stellt die Vorfinanzierung die finanziell günstigere Lösung dar, zumal dadurch auch die Durchführung der für die Stadt bedeutenden Baumaßnahme nicht gefährdet wird.
Bezugnehmend auf die Kapazitäten der SE|BS erläutert Stadtbaurat Leuer, dass bei der Durchführung der Arbeiten im Rohrvortrieb das Verhältnis von Ressourcen zu Investition ein ganz anderes als bei einer Kanalbaumaßnahme in der Innenstadt ist. Die Maßnahme wird zudem über Ingenieurbüro abgewickelt, sodass bei der SE|BS nur die Bauherreneigenschaft verbleibt. Im Ergebnis führt die Kanalbaumaßnahme am Kreuz Süd nicht dazu, dass aus Kapazitätsgründen andere Maßnahmen nicht umsetzt werden.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff auf die Haushaltsplanung 2020 der Sonderrechnung Stadtentwässerung der SE|BS die Finanzierung der Umlegungsarbeiten an den Entwässerungsleitungen am Kreuz Süd zuzusagen.
Die Verhandlungen mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sind mit dem Ziel weiter zu führen, dass die Kosten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch die NLStBV als Veranlasser der Baumaßnahmen getragen werden."
