Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.11.2019 - 6 Haushaltsplan 2020, Investitionsprogramm 2019 -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Dazu liegen den Mitgliedern des Stadtbezirksrates folgende Unterlagen vor:

 

 Mitteilung außerhalb von Sitzungen 19-11761 an den Rat „Haushaltsplanentwurf sowie Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023"

 Übersichten Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt

 Liste aus dem Vorbericht über Zuschüsse

 Liste aus dem Vorbericht über bezirkliche Haushaltsmittel

 Auszug aus dem Investitionsprogramm für den jeweiligen Stadtbezirk

 

Beschluss: (Anhörung gem. § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG)

 

Der Stadtbezirksrat stimmt für seinen Bereich dem Haushalt 2020 und dem Investitionsprogramm 2019 - 2023 zu.“

 

Abstimmungsergebnis:

9 dafür  0 dagegen  0 Enthaltungen

 

 

Folgende Anträge wurden schriftlich eingereicht:

 

6.1 Übertragung von Haushaltsmitteln

 

Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Die Verwaltung wird gebeten, die restlichen Haushaltsmittel des Jahres 2019 in das Jahr 2020 zu übertragen.

 

Abstimmungsergebnis:

9 dafür  0 dagegen  0 Enthaltungen

 

6.2 rzung der Mittel aus dem ehemaligen Bürgerhaushalt

 

Beschluss: (Anregung gem. § 93 Abs. 2 NKomVG)

 

Es wird beantragt, die aus demrgerhaushalt zugewiesenen Mittel in voller Höhe analog dem Vorjahr dem Stadtbezirk 211 zu überlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

9 dafür  0 dagegen  0 Enthaltungen

 

6.3 Repräsentationsmittel

 

Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Es wird beantragt, dem Bezirksbürgermeister, wie in den vergangenen Jahren 500 €r repräsentative Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:

9 dafür  0 dagegen  0 Enthaltungen

 

6.4 Budgetierung

 

Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Der Stadtbezirksrat 211 Stöckheim-Leiferde beantragt r das Haushaltsjahr 2020 die dem Stadtbezirk zugeteilten Haushaltsmittel als Budget.

 

Abstimmungsergebnis:

9 dafür  0 dagegen  0 Enthaltungen

 

6.5 Feuerwehrhaus Stöckheim Erweiterung/Umbau

 

Beschluss: (Anregung gem. § 93 Abs. 2 NKomVG)

 

Es wird beantragt, dass im Investitionsprogramm des Haushaltsplanes 2020 der Stadt Braunschweig das Projekt „Feuerwehrhaus Stöckheim Erweiterung/Umbau“ (Position 4E.210227), wie im Haushalt für 2019 bereits beschlossen, für die Jahre 2020/2021 geplant wird und die entsprechenden Gelder in den Haushalt eingestellt werden und nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, auf die Jahre 2022/2023 verschoben wird.

 

Begründung:

Die Erweiterung bzw. der Umbau des Feuerwehrhauses sind notwendig, um die von der Feuerwehr-Unfallkasse festgestellten baulichen Mängel zu beseitigen, was so schnell wie möglich durchgeführt werden sollte. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass durch die Baugebiete Stöckheim-Süd und Trakehnenstraße-Ost mit einem erhöhten Einsatzaufkommen zu rechnen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

9 dafür  0 dagegen  0 Enthaltungen

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Erläuterungen und Hinweise