Rat und Stadtbezirksräte
04.11.2019 - 6 Haushaltsplan 2020, Investitionsprogramm 2019 -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 04.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Dazu liegen den Mitgliedern des Stadtbezirksrates folgende Unterlagen vor:
• Mitteilung außerhalb von Sitzungen 19-11761 an den Rat „Haushaltsplanentwurf sowie Entwurf des Investitionsprogramms 2019 bis 2023"
• Übersichten Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt
• Liste aus dem Vorbericht über Zuschüsse
• Liste aus dem Vorbericht über bezirkliche Haushaltsmittel
• Auszug aus dem Investitionsprogramm für den jeweiligen Stadtbezirk
Beschluss: (Anhörung gem. § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG)
„Der Stadtbezirksrat stimmt für seinen Bereich dem Haushalt 2020 und dem Investitionsprogramm 2019 - 2023 zu.“
Abstimmungsergebnis:
9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
Folgende Anträge wurden schriftlich eingereicht:
6.1 Übertragung von Haushaltsmitteln
Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
„Die Verwaltung wird gebeten, die restlichen Haushaltsmittel des Jahres 2019 in das Jahr 2020 zu übertragen.“
Abstimmungsergebnis:
9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
6.2 Kürzung der Mittel aus dem ehemaligen Bürgerhaushalt
Beschluss: (Anregung gem. § 93 Abs. 2 NKomVG)
„Es wird beantragt, die aus dem Bürgerhaushalt zugewiesenen Mittel in voller Höhe analog dem Vorjahr dem Stadtbezirk 211 zu überlassen.“
Abstimmungsergebnis:
9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
6.3 Repräsentationsmittel
Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
„Es wird beantragt, dem Bezirksbürgermeister, wie in den vergangenen Jahren 500 € für repräsentative Aufgaben zur Verfügung zu stellen.“
Abstimmungsergebnis:
9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
6.4 Budgetierung
Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
„Der Stadtbezirksrat 211 Stöckheim-Leiferde beantragt für das Haushaltsjahr 2020 die dem Stadtbezirk zugeteilten Haushaltsmittel als Budget.“
Abstimmungsergebnis:
9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
6.5 Feuerwehrhaus Stöckheim Erweiterung/Umbau
Beschluss: (Anregung gem. § 93 Abs. 2 NKomVG)
„Es wird beantragt, dass im Investitionsprogramm des Haushaltsplanes 2020 der Stadt Braunschweig das Projekt „Feuerwehrhaus Stöckheim Erweiterung/Umbau“ (Position 4E.210227), wie im Haushalt für 2019 bereits beschlossen, für die Jahre 2020/2021 geplant wird und die entsprechenden Gelder in den Haushalt eingestellt werden und nicht, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, auf die Jahre 2022/2023 verschoben wird.“
Begründung:
Die Erweiterung bzw. der Umbau des Feuerwehrhauses sind notwendig, um die von der Feuerwehr-Unfallkasse festgestellten baulichen Mängel zu beseitigen, was so schnell wie möglich durchgeführt werden sollte. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass durch die Baugebiete Stöckheim-Süd und Trakehnenstraße-Ost mit einem erhöhten Einsatzaufkommen zu rechnen ist.
Abstimmungsergebnis:
9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
