Rat und Stadtbezirksräte
04.11.2019 - 5 Haushalt 2020 und Investitionsprogramm 2019 - 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 04.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage zum Haushalt.
Frau Hoppe stellt Fragen zum Investitionsprogramm:
Gibt es schon konkrete Ideen, was für die 4 Mio. Euro in 2023/2024 für die Grundschule wie gemacht werden soll?
Antwort der Verwaltung: In 2023 sind 400 T EUR als Planungsmittel für die Einrichtung und Erweiterung des Ganztagsbetriebs an der GS Hondelage eingestellt. Konkretes kann erst im Rahmen der Planung in 2023 benannt werden.
Was verbirgt sich konkret unter dem ‚Umlegen von Grundstücken‘?
Antwort der Verwaltung: Das Umlegen von Grundstücken beruht auf dem gesetzlich geregelten Verfahren der Baulandumlegung (§§ 45 ff. BauGB). Bebaute und unbebaute Grundstücke können durch eine Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen (inkl. von z.B. Erschließung, Ausgleichsflächen, etc.). – Bodenordnung, Grundstücksflächentausch. Voraussetzung sind ein Bebauungsplan oder ein Gebiet innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (im Sinne des § 34 BauGB), wenn sich aus der Eigenart der näheren Umgebung oder einem einfachen Bebauungsplan (im Sinne des § 30 Absatz 3 BauGB) hinreichende Kriterien für die Neuordnung der Grundstücke ergeben. Im Jahr 2020 ist unter dem Projekt 4S.610017 die Umlegung Peterskamp mit Erträgen in Höhe von -900 Tsd. € und Aufwendungen in Höhe von 500 Tsd. € veranschlagt.
Ist die Renaturierung der Schunter abgeschlossen bzw. was ist für die jährlichen 5.000 € geplant?
Antwort der Verwaltung: Die im Projekt 4E.610004 Renaturierung Schunter/Hondelage jährlich veranschlagten Budgetmittel in Höhe von 5.000 € sind für das Wasserspiegelmonitoring. Darunter fallen die Auslesung, Auswertung und Erneuerung der Pegel sowie erforderliche Nacharbeiten (z. B. Reparaturen von Erosionsschäden, Vandalismus, etc.). Mit dem Wasserspiegelmonitoring wird zudem der Nachweis erbracht, dass auch bei den durch die Renaturierung zugelassenen größeren Rauigkeiten im Gewässer z. B. durch Verbleib von Totholz nach Stürmen in der Schunter, Ufer- und Flächenbewuchs der sogenannte ordnungsgemäße Wasserabfluss auch bei Hochwasser – d.h. ohne schädlichen Rückstau - gewährleistet ist.
Beschluss gem. § 93 (2) NKomVG iVm § 16 (2) Hauptsatzung
„Der Stadtbezirksrat beantragt Haushaltsmittel im durch die Haushaltssatzung festgelegten Umfang als Budget zugewiesen zu bekommen.“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss gem. § 93 (2) NkomVG:
"Der Bezirksbürgermeisterin werden im Haushaltsjahr 2020 für repräsentative Zwecke 400,00 € aus dem Budget des Stadtbezirksrates gewährt.“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Frau Hoppe, SPD-Fraktion; Antrag zum Haushalt:
„Der Bezirksrat beantragt die Aufnahme der generellen Erneuerung der K31 unter Berücksichtigung einer Schutzzone für Fahrradfahrer in das Investitionsprogramm aufzunehmen.“
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
