Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.03.2020 - 4.5 Verbleib des B58 am bisherigen StandortAntrag d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zum Antrag 20-12732 der Änderungsantrag 20-12732-01 vorliegt. Er stellt zunächst den Änderungsantrag 20-12732-01 und anschließend den Antrag 20-12732 zur Abstimmung.

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Beschluss:

Das Kinder- und Jugendkulturzentrum B58 verbleibt an seinem bisherigen namensgebenden Standort Bültenweg 58. Die Entscheidung, ob an diesem Standort eine Sanierung erfolgt oder ein Neubau errichtet wird, soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Gegenstimmen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise