Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.03.2020 - 4.6 Einschränkung der Verwendung von Laubbläsern un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Einsatz von Laubbläsern vor allem für den privaten Bereich und z.B. für Hausmeisterdienste einzuschränken.

 

2. In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung, mit der Stadt Graz in Österreich Kontakt aufzunehmen und in Erfahrung zu bringen wie sich das Verbot von Laubbläsern mit einschlägigen EU-Regelungen vereinbaren lässt sowie zu prüfen, ob und inwieweit sich diese Regelungen auf deutsches Kommunalrecht übertragen lassen.

 

3. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Auswertung der Informationen aus Graz und deren Umsetzbarkeit wird die Verwaltung gebeten, eine Verordnung zur Beschränkung der Nutzung von Laubbläsern zu entwerfen und dem Grünflächenausschuss vorzustellen.

 

4. Unabhängig davon bitten wir die Verwaltung um Prüfung der Frage, in welchem Zeithorizont derzeit noch mit Verbrennungsmotoren betriebene Laubbläser (und andere, besonders lärmerzeugende Geräte wie z.B. Motorsägen o.ä. ) des Fachbereiches Stadtgrün und Sport und anderer Verwaltungsbereiche durch leisere akkubetriebene Geräte ersetzen lassen und mit welchen Kosten bei dieser Umstellung zu rechnen ist.

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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Gegenstimmen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise