Rat und Stadtbezirksräte
24.03.2020 - 14.2 Änderung Richtlinie § 58 Abs. 1 NKomVG zur Ausl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Wirtz, Stefan / AfD-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 24.03.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage die Ergänzung 20-13092-01, die Stellungnahme 20-13092-02 und der Änderungsantrag 13092-01-01 vorliegen. Er lässt zunächst über den Änderungsantrag 13092-01-01 abstimmen. Anschließend stellt er die Vorlage in der Fassung der Ergänzung 20-13092-01 zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat möge beschließen,
1. in der Richtlinie des Rates "Geschäfte der laufenden Verwaltung" die Gültigkeit der beantragten Änderung bis längstens zur nächsten Ratssitzung festzulegen
2. sämtliche Buchungen für die Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen über das Sachkonto 5111xx "[außergewöhnliche] Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen u. ä. Ereignissen" zu führen.
xx steht hierbei für ein geeignetes Unterkonto mit Stand Null und keinen laufenden zweckfremden Buchungen.
3. Der Rat ersucht den Oberbürgermeister, für die 17. oder 18. Kalenderwoche eine zusätzliche Ratssitzung anzuberaumen, bei der ggfs. über die Fortführung der beantragten Richtlinienänderung oder andere Maßnahmen abgestimmt werden kann.
4. Abschnitt g) erhält folgende Fassung:
"die Zustimmung nach § 117 (1) NKomVG zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. nach § 119 (5) NKomVG zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen bis zu 100.000€. Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für Maßnahme zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist bis zu einem Betrag von 1.500.000 € im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."
