Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.05.2020 - 11.1 Kommunales Handlungskonzept für bezahlbaren Woh...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 19-11251 der Änderungsantrag 20-13372 sowie die Stellungnahme 20-13372-01 vorliegen. Der Änderungsantrag wird von Ratsfrau Ohnesorge eingebracht und begründet. Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst über den Änderungsantrag 20-13372 abstimmen. Anschließend stellt er die Vorlage 19-11251 zur Abstimmung.

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Beschluss:

1. Die Verwaltung wird die Instrumente zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zukünftig konsequent weiter anwenden. Die Vor- und Nachteile der Anwendung der Instrumente einzeln oder im Zusammenspiel werden kontinuierlich abgewogen und im Lichte aktueller Entwicklungen entsprechend angepasst.

 

2. Die bisher im Haushalt verankerten finanziellen Mittel für die Sach- und Personalausstattung für

den Ankauf von Besetzungsrechten (463.500 €)

den Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen und damit verbundene Modernisierungsmaßnahmen insgesamt 496.250 €

das kommunale Wohnraumförderprogramm (745.100 € p.a.)

werden bis auf Weiteres in dieser Größenordnung im städtischen Haushalt belassen.

 

- Die im Haushalt verankerten finanziellen Mittel für die Sach- und Personalausstattung für den Ankauf von Besetzungsrechten werden ab 2021 soweit aufgestockt, dass dauerhaft ein Bestand an 100 freien Probewohnungen vorgehalten wird.

 

- Die Mittel für den Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen und damit verbundene Modernisierungsmaßnahmen werden für die Haushalte 2021 und 2022 soweit aufgestockt, dass eine Belegungs- und Mietpreisbindung für 400 Wohneinheiten erworben werden kann.

 

- Die Mittel für das kommunale Wohnraumförderprogramm (745.100 Euro p.a.) werden bis auf Weiteres in dieser Größenordnung im städtischen Haushalt belassen.

 

Nicht verbrauchte Mittel für den Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen und die damit verbundenen Modernisierungsmaßnahmen werden auf Anregung des Bündnisses für Wohnen zu Zwecken des sozialen Wohnungswesens eingesetzt.

 

3. Die vom Bündnis für Wohnen empfohlene Stärkung der Arbeit der Zentralen Stelle für Wohnraumhilfe (ZSW) wird durch zusätzliche personelle Ressourcen umgesetzt.

 

4. Die Schaffung von Wohnraum mit Belegungs- und Mietpreisbindung durch Neubau („Quote") wird auch weiterhin mit der 20 %-Quote durch eine 30%-Quote im Rahmen von städtebaulichen Verträgen mit den Investoren verbindlich vereinbart. Um mehr sozialen Wohnraum verbindlich festzulegen, wird die Berechnungsgrundlage verändert und auf die Anwendung der KdU-Regelung in Zukunft verzichtet.

 

5. Für das Baugebiet Mittelweg-Südwest sollen Nachverhandlungen erfolgen mit der Zielsetzung, dass die vereinbarte 10%-Quote auf mindestens 20% angehoben wird.

 

6. Investoren erhalten nicht die Möglichkeit, die vorgesehene Quote des sozialen Wohnungsbaus ohne Landesförderung herzustellen, damit eine öffentliche Kontrolle gewährleistet ist.

 

7. Der Rat will eine stärkere Tätigkeit im Bereich der Flächenvorsorge und fordert die Verwaltung auf, eine aktive Bodenvorratspolitik zu betreiben.

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Abstimmungsergebnis:

bei 3 Fürstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise