Rat und Stadtbezirksräte
14.07.2020 - 4.2.2 Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Brau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt / Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Die Fraktion P² im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 14.07.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 20-13342 die Änderungsanträge 20-13342-01 und 20-13342-02 vorliegen und der Änderungsantrag 20-13342-02 den Antrag 20-13342 ersetzt. Ratsfrau Pam bringt den Änderungsantrag 20-13342-02 ein und begründet diesen. Ratsherr Hinrichs bringt den Änderungsantrag 20-13342-01 ein, begründet diesen und beantragt getrennte Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlages. Nach Aussprache stellt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst die Ziffern 1 und 2 des Änderungsantrages 20-13342-01 einzeln zur Abstimmung. Anschließend lässt er über den Änderungsantrag 20-13342-02 abstimmen.
Beschluss:
1. Der Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung für Radverkehrsplanungen beschlossen.
2. Die in dem Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ definierten sieben Ziele bilden den zukünftigen Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für Rat und Verwaltung im kommunalen Handlungsfeld „Radverkehr“ und dienen als Richtschnur für das zukünftige Verwaltungshandeln.
3. Zur Erreichung der genannten Ziele soll die Rahmenplanung als Teil des Mobilitätsentwicklungsplans mit einer möglichst detaillierten Finanzplanung bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ beschriebenen Projekte und Maßnahmen, teilweise in Kooperation mit anderen Akteuren, sukzessive bis zum Jahr 2030 umzusetzen.
5. Für die Umsetzung der einzelnen Projekte und Maßnahmen sind ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen einzuplanen, damit diese Ziele bis 2030 erreicht werden.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Zielerreichung und den Stand der Umsetzung der Maßnahmen jährlich zu berichten.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenwirken mit den Radverbänden noch im Jahr 2020 eine konkrete Veloroute als erstes Pilotprojekt auszuwählen. Die notwendigen Planungsmittel sind in den Haushaltsplan 2021 einzustellen.
8. Der Planungsauftrag für die im Ziele- und Maßnahmenkatalog unter Nummer 8.1 beschriebene Maßnahme zur Uferstraße/Feuerwehrstraße ist noch im Jahr 2020 zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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384,3 kB
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