Rat und Stadtbezirksräte
14.07.2020 - 4.6.1 Spielbank in der Braunschweiger Innenstadt - Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Fraktion BIBS im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 14.07.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist auf die zum Antrag 20-13641 vorliegende Stellungnahme 20-13641-01 hin und erklärt, dass der Antrag 20-13641 durch den Änderungsantrag 20-13641-02 ersetzt wird. Ratsfrau Schütze bringt den Änderungsantrag 20-13641-02 ein und begründet diesen. Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Änderungsantrag 20-13641-02 abstimmen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung für die geplante Spielbank Braunschweig durch geeignete Auflagen einen möglichen schleichenden Wandel in Richtung Spielhalle, z. B. durch Verringerung des Tischspielanteils, zu verhindern.
2 Die Verwaltung wird beauftragt, im Baugenehmigungsverfahren sicherzustellen, dass in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild der Spielbank städtebauliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden, die z. B. das Abkleben der Fenster mit Folie nicht erlauben.
3. Die Verwaltung wird gebeten, in Gespräche mit der Spielbanken Niedersachsen GmbH einzutreten, um bei dieser zu erreichen, dass die Zahl der in der geplanten Spielbank Braunschweig aufgestellten Spielautomaten freiwillig begrenzt wird.
4. Im Sinne des Präventionsgedankens soll die Verwaltung im Rahmen ihrer Kommunikation, z. B. auf der städtischen Website, auf das suchtgefährdende Potenzial eines Besuches in der Spielbank hinweisen.
5. Die Verwaltung wird außerdem gebeten, zu prüfen, ob im Zuge der Anwendung des Bebauungsplans „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt", IN 251, die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros in einem Umkreis von mindestens 100 Metern um die geplante Spielbank ausgeschlossen werden kann.
