Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.09.2020 - 10.4 Änderung der Hundesteuersatzung - Änderungsantr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stellvertretende Ratsvorsitzende Naber weist auf die vorliegenden Beschlussvorlagen, die Änderungsanträge 20-13841, 20-14274, 20-14289, 20-14321, 19-11772-02 und die Stellungnahme 20-13841-01 hin. Ratsfrau Gries bringt den Änderungsantrag 20-14289 ein, begründet diesen und erklärt, dass dieser den Änderungsantrag 20-13841 ersetzt. Anschließend werden der Änderungsantrag 20-14321 von Ratsherr Bley, der Änderungsantrag 20-14274 von Ratsherr Möller und der Änderungsantrag 19-11772-02 von Ratsherr Wirtz eingebracht und jeweils begründet. Während der Aussprache beantragt Ratsherr Merfort die getrennte Abstimmung des Änderungsantrages 20-14289 nach Formulierungen für "gefährliche Hunde" und "sonstige Hunde". Im Anschluss an die Aussprache lässt stellvertretende Ratsvorsitzende Naber zunächst jeweils über die Änderungsanträge 20-14274, 20-14321 und 19-11772-02 abstimmen. Danach stellt sie den Änderungsantrag 20-14289 getrennt nach Formulierungen für "gefährliche Hunde" und "sonstige Hunde" zur Abstimmung. Anschließend lässt sie über die Vorlage in der Fassung der Ergänzung 19-11772-03 abstimmen.

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Beschluss:

Die von der Verwaltung vorgelegte "Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig" wird, wie in der Mitteilung 20-13841-01 von der Verwaltung dargestellt, wie folgt geändert:

 

1. § 3 wird wie folgt geändert

 

a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

 

Sie beträgt je Kalenderjahr

    a) r den ersten Hund     120,00 €

 

    b) r den zweiten Hund   144,00 €

 

    c) r jeden weiteren Hund  180,00 €

 

    d) r den zweiten und jeden weiteren Hund,

      der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde     204,00 €

 

    e) r den ersten gefährlichen Hund    600,00 €

 

    f) r jeden weiteren gefährlichen Hund 756,00 €

 

    g) r jeden gefährlichen Hund,

      der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde       804,00 €.“

 

b) In Absatz 3 wird die Angabe „Absatz 1 Buchstaben d) und e) durch die Angabe „Absatz 1   Buchstaben e), f) und g)“ ersetzt

 

2. In § 5 Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 Buchstabe a), b) oder c)“ durch die
Angabe „§ 3 Abs. 1 Buchstabe a), b), c) oder d)“ ersetzt.

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Abstimmungsergebnis:

getrennte Abstimmung über Im Beschlussvorschlag formulierte Änderungen zu "gefährlichen Hunden" und "sonstige Hunde"

gefährliche Hunde: bei 6 Gegenstimmen beschlossen

sonstige Hunde: bei Fürstimmen und Enthaltungen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise