Rat und Stadtbezirksräte
29.09.2020 - 10.4 Änderung der Hundesteuersatzung - Änderungsantr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 29.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Stellvertretende Ratsvorsitzende Naber weist auf die vorliegenden Beschlussvorlagen, die Änderungsanträge 20-13841, 20-14274, 20-14289, 20-14321, 19-11772-02 und die Stellungnahme 20-13841-01 hin. Ratsfrau Gries bringt den Änderungsantrag 20-14289 ein, begründet diesen und erklärt, dass dieser den Änderungsantrag 20-13841 ersetzt. Anschließend werden der Änderungsantrag 20-14321 von Ratsherr Bley, der Änderungsantrag 20-14274 von Ratsherr Möller und der Änderungsantrag 19-11772-02 von Ratsherr Wirtz eingebracht und jeweils begründet. Während der Aussprache beantragt Ratsherr Merfort die getrennte Abstimmung des Änderungsantrages 20-14289 nach Formulierungen für "gefährliche Hunde" und "sonstige Hunde". Im Anschluss an die Aussprache lässt stellvertretende Ratsvorsitzende Naber zunächst jeweils über die Änderungsanträge 20-14274, 20-14321 und 19-11772-02 abstimmen. Danach stellt sie den Änderungsantrag 20-14289 getrennt nach Formulierungen für "gefährliche Hunde" und "sonstige Hunde" zur Abstimmung. Anschließend lässt sie über die Vorlage in der Fassung der Ergänzung 19-11772-03 abstimmen.
Beschluss:
Die von der Verwaltung vorgelegte "Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig" wird, wie in der Mitteilung 20-13841-01 von der Verwaltung dargestellt, wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert
a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Sie beträgt je Kalenderjahr
a) für den ersten Hund 120,00 €
b) für den zweiten Hund 144,00 €
c) für jeden weiteren Hund 180,00 €
d) für den zweiten und jeden weiteren Hund,
der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde 204,00 €
e) für den ersten gefährlichen Hund 600,00 €
f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 756,00 €
g) für jeden gefährlichen Hund,
der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde 804,00 €.“
b) In Absatz 3 wird die Angabe „Absatz 1 Buchstaben d) und e) durch die Angabe „Absatz 1 Buchstaben e), f) und g)“ ersetzt
2. In § 5 Absatz 2 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1 Buchstabe a), b) oder c)“ durch die
Angabe „§ 3 Abs. 1 Buchstabe a), b), c) oder d)“ ersetzt.
