Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.09.2020 - 16.1 Festsetzung des Entgeltes für das in den städti...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stellvertretende Ratsvorsitzende Naber weist auf die Ergänzung 20-13441-01 zur Vorlage hin und erklärt, dass die Beschlussfassung dieser Vorlage mit einem geänderten Betrag in Ziff. 1 empfohlen wird. Nach der Aussprache stellt sie die Vorlage 20-13441-01 in geänderter Fassung zur Abstimmung.

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Beschluss (geändert):

1. Das Entgelt für das in den städtischen Kindertagesstätten und städtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung verabreichte Mittagessen wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 auf 53,20 Euro monatlich festgesetzt.

 

2. § 4 des Entgelttarifes für die städtischen Kindertagesstätten und städtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 4. September 2018, wird wie folgt neugefasst:

 

Das Entgelt für das in städtischen Kindertagesstätten und städtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung verabreichte Mittagessen (für Krippenkinder die Baby-Kost) wird durch Beschluss des Rates festgesetzt. Die Erziehungsberechtigten werden über Veränderungen in geeigneter Art und Weise informiert.“

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Abstimmungsergebnis:

bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise