Rat und Stadtbezirksräte
29.09.2020 - 16.1 Festsetzung des Entgeltes für das in den städti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Arbogast
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 29.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Stellvertretende Ratsvorsitzende Naber weist auf die Ergänzung 20-13441-01 zur Vorlage hin und erklärt, dass die Beschlussfassung dieser Vorlage mit einem geänderten Betrag in Ziff. 1 empfohlen wird. Nach der Aussprache stellt sie die Vorlage 20-13441-01 in geänderter Fassung zur Abstimmung.
Beschluss (geändert):
„1. Das Entgelt für das in den städtischen Kindertagesstätten und städtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung verabreichte Mittagessen wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 auf 53,20 Euro monatlich festgesetzt.
2. § 4 des Entgelttarifes für die städtischen Kindertagesstätten und städtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 4. September 2018, wird wie folgt neugefasst:
„Das Entgelt für das in städtischen Kindertagesstätten und städtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung verabreichte Mittagessen (für Krippenkinder die Baby-Kost) wird durch Beschluss des Rates festgesetzt. Die Erziehungsberechtigten werden über Veränderungen in geeigneter Art und Weise informiert.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,1 kB
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