Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.02.2020 - 4.1 Bearbeitung von offenen Vertragsthemen mit der ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer und Herr Dr. Niehoff erläutern die Mitteilung der Verwaltung.

 

Ratsherr Sommerfeld nimmt Bezug auf die Ausführungen zum Inliner-Verfahren. Für ihn ist Basis des Problems, dass die bei der Privatisierung im Jahr 2005 erfolgten Zusagen u.a. zu Kanalzustand und -alter nicht gehalten wurden. Ursache dafür ist aus seiner Sicht ein zu geringer Investitionsumfang. Das Mindestmaß der Sanierungsrate werde nicht erreicht.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert zur Sanierungsrate die Strategie, so viel zu investieren, wie es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, um den Substanzwert von 0,5 Prozent zu erreichen. Dies ist für ihn die entscheidende Größe. Werde mehr investiert, kann auch ein höherer Substanzwert erreicht und die Restlebensdauer verlängert werden. Dies bedeute aber auch, ab einem bestimmten Zeitpunkt Kanäle zu sanieren, deren Abschreibungsdauer noch nicht erreicht ist. Wirtschaftlicher sei es jedoch, sich auf den Substanzwert zu fokussieren, der das Kanalalter aber auch die Lebensdauer des Kanals berücksichtigt. Dies ist aus seiner Sicht die Grundlage für eine sinnvolle Gebührenentwicklung. Zum Inliner-Verfahren verweist Stadtbaurat Leuer auf die Weiterentwicklung in den vergangenen Jahren. Mittlerweile sei es möglich, mit dem Inliner-Verfahren das Rohr nicht nur abzudichten, sondern dieses auch partiell zu tragen. Entscheidend ist, den Zustand und das Schadensbild des Kanals zu bewerten und daraus die richtige Entscheidung abzuleiten. Stadtbaurat Leuer versichert, dass verschiedene Beschäftigte der Verwaltung darauf spezialisiert sind, auf Basis der von der SE|BS zur Verfügung gestellten Daten über die richtige Strategie hinsichtlich der Maßnahmen und des Zeitpunkts zu entscheiden.

 

Ratsherr Köster erinnert an die Behandlung des Vertragserfüllungsgutachten in einem Bauausschuss im Jahr 2016. Im Rahmen des Erfüllungsgutachtens überprüfen die Gremien die Verträge auf ihre Angemessenheit und veranlassen ggf. erforderliche Änderungen. Das Inliner-Verfahren ist für Ratsherr Köster ein gutes Beispiel, bei dem durch geänderte Investitionen/ Investitionssummen auf einen Sachverhalt reagiert werden kann, der nach seinem Dafürhalten im Jahr 2005 noch nicht abzusehen war. Für ihn ist dies die beste Möglichkeit, einem Sanierungsstau vorzubeugen. Er stellt die Frage, ob sich das jetzige Vorgehen im Vergleich von Privatisierung und Eigenerledigung durch die Verwaltung unterscheidet.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert, dass ein Unterschied in der Auswahl der Maßnahmen und in der Anzahl der Investitionen grundsätzlich nicht besteht. Die Verwaltung kann durch die Vertragsgestaltung so entscheiden, wie sie es tun würde, wenn keine Privatisierung erfolgt wäre.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Kühn zur Perspektive erklärt Stadtbaurat Leuer, dass der Vertrag fünfjährlich die Möglichkeit der Erstellung eines Vertragserfüllungsgutachten vorsieht und die Verwaltung dieses auch wahrnehmen und prüfen wird, ob Anpassungen erforderlich sind. Die bisherigen Aussagen in den Vertragserfüllungsgutachten waren eher positiv.

 

Ratsherr Sommerfeld weist zum Vertragserfüllungsgutachten darauf hin, dass das erste Vertragserfüllungsgutachten nicht nach fünf Jahren im Jahr 2011, sondern erst im Jahr 2016 vorgelegt wurde.

 

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Erläuterungen und Hinweise