Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.02.2020 - 4.4 Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Braunschweig

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Romey, Abteilung 61.4, trägt inklusive im Ratsinformationssystem einsehbarer Beamerpräsentation vor.

 

Kernpunkte: Dem Hochwasserschutzkonzept liegen für Oker, Schunter und Wabe/Mittelriede neue Berechnungen zugrunde. Es wurden die Flächen ermittelt, die bei Hochwässern überschwemmt werden, die alle 20, alle 100 und alle 200 Jahre überflutet werden. Neue Dämme werden benötigt. Laut Hochwasserschutzkonzept wird mit Kosten von mindestens 3,8 Millionen Euro gerechnet, um zunächst die Schutzmaßnahmen umzusetzen, die hinsichtlich des Konzeptes vorrangig sind, weil sie ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von größer 1 aufweisen.

 

Bürgermitglied Becker fragt, inwieweit es angesichts des Klimawandels nicht realistischer wäre, dass bezeichnete Hochwasserereignisse nicht nur etwa alle 100 Jahre vorkommen und welche konkreten Maßnahmen jetzt ergriffen werden können.

 

Hierzu erläutert Herr Romey, dass die berechneten Szenarien an der Oker noch deutlich höhere Wasserstände berücksichtigen als seit der Aufzeichnung im Jahr 1946 bekannt sind. Die für die Schunter berechneten Szenarien übersteigen die höchsten Wasserstände, die dort im Jahre 2002 erlebt wurden, noch einmal deutlich. Insofern steht das Konzept im Einklang mit allen bisherigen Erfahrungen. Die simulierten Szenarien des Konzeptes gehen von Wasserständen aus, wie sie in der jüngeren Vergangenheit noch nicht erlebt wurden. Dabei sind Sicherheitsmargen eingeplant, sodass man erwarte, extreme Hochwasserereignisse beherrschen zu können. Eine absolute Sicherheit sei angesichts der beobachteten Häufung von Extremereignissen aber nicht zu erreichen, vielmehr sei eine Fortschreibung der Statistiken und Prognosen zu erwarten.

 

Ca. 300.000 Euro werden investiert, um ein Überfluten der Innenstadt zu verhindern. Riesige Schläuche, die mit Wasser gefüllt werden, sollen im Notfall verhindern, dass Okerwasser über die Straße Am Wassertor zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Bruchtorwall nahe der VW-Halle eindringt (siehe auch Beschlussvorlage 19-11080). Zusätzlich sind 171.000 Euro eingeplant, um in Risikobereichen die Kanalisation zu ertüchtigen.

 

Weitere 40.000 Euro sind dafür vorgesehen, Maßnahmen zu untersuchen, wie der Oker-Verschlammung und den in der Folge gestiegenen Wasserständen zwischen den Innenstadtwehren und dem Ölper Wehr begegnet werden kann. Pestalozzistraße, Maschplatz und Tunicastraße sind neue Problempunkte, für die geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln sind.

 

Ratsherr Kühn wirft zum Rückhaltebecken an der Wabe südlich von Rautheim (Machbarkeitsuntersuchung) die Frage auf, wie realistisch es angesichts mehrerer umliegender Dörfer sei, diese Fläche anzufassen und mit einem Bauwerk zu versehen.

Herr Romey erklärt, dass diese Fragen an die Hochwasserpartnerschaft Schunter-Wabe herangetragen und von dieser geklärt werden sollen. Das Rückhaltebecken sei so konzipiert, dass ein Einstau nur bei größeren Hochwässern erfolge, bei denen in den Ortslagen von Riddagshausen und Gliesmarode Gebäudeschäden drohen.

 

Frau Dr. Goclik erkundigt sich, inwieweit die renaturierten Gewässerabschnitte bereits in den Berechnungen berücksichtigt sind. Ideal seien abseits bebauter Siedlungen breite Auen, in denen sich Wasser ausbreiten kann. Zur renaturierten Wabe hofft sie, dass auf den Bau eines technischen Bauwerks verzichtet wird. Problematisch sei der eingeengte Zustand der Oker im Landkreis Goslar und im Landkreis Wolfenbüttel. Sie bittet, Verhandlungen mit diesen Landkreisen zu führen, um dortige Flächenpotentiale auszunutzen, die Aue zu renaturieren und auch im Oberlauf für eine optimale Rückhaltung des Regenwassers zu sorgen. Frau Dr. Goclik fragt zu Schläuchen als Hochwasserschutz für die Innenstadt, inwieweit zu befürchten sei, dass eine Betroffenheit vom Hochwasser für die Bauflächen westlich und östlich der Innenstadt eintritt. Frau Dr. Goclik bittet um Einschätzung, ob ausreichend Wasser abgeleitet werden kann und ob dies über die Umflutgräben der Oker geschieht. Ist es zutreffend, dass nahe der Berkenbuschbrücke ein Mietshaus im Überschwemmungsgebiet errichtet wurde, möchte sie wissen. Frau Dr. Goclik bittet ergänzend um Auskunft, ob zukünftig verhindert werden könne, dass weitere Gebäude in festgesetzten Überschwemmungsbereichen entstehen. Zur Verschlammung der Oker fragt sie, ob Ausbaggern oder ähnliche Maßnahmen angedacht sind. Frau Dr. Goclik merkt an, dass im Rahmen extremer werdender Wetterverhältnisse Trockenzeiten zu beobachten sind. Optimal wäre es daher, Regenwasser in der Landschaft zu halten und nutzbar zu machen.

 

Ratsherr Dr. Büchs vermisst in dem Konzept Ausführungen zu beteiligten Akteuren im Umland, z. B. Regionalverband Großraum Braunschweig.

 

Ratsfrau Jalyschko bittet, die Methodik des Thüringer iHWSK-Leitfadens zu erklären. Es verwundere, dass Schäden an „Nicht-Gebäude-Flächen", an der Infrastruktur (z. B. Straßen, Versorgungsleitungen) oder durch Schäden hervorgerufene Betriebsausfälle nicht betrachtet werden.

 

Zum Rückhaltebecken an der Wabe südlich von Rautheim antwortet Herr Romey, dass zunächst Untersuchungen zu Wirkung und Verträglichkeit notwendig seien. Diese sollten von der Hochwasserpartnerschaft mit dem Ziel durchgeführt werden, einen Konsens mit den benachbarten Gebietskörperschaften herbeiführen zu können. Etwa die Hälfte des Rückhalteraums würde außerhalb des Stadtgebiets Braunschweigs liegen. Der angedachte standsichere Erddamm mit flacher Böschung (keine Talsperre, keine Staumauer) südlich der Rautheimer Mühle müsste den Renaturierungsbereich queren. Es sei aber zu erwarten, dass der Bereich an etwa 350 Tagen im Jahr trocken und die Renaturierung nicht beeinträchtigt sei, nur bei extremen Regenfällen erfolge ein Einstau. Sollte eine Realisierung des Rückhaltebeckens möglich sein, könnten Dämme bei Gliesmarode und Riddagshausen überflüssig werden.

 

Die Wirkung der bereits vorgenommenen Renaturierungen sei bereits berücksichtigt. Bei den betrachteten großen Hochwasserereignissen sei deren Wirkung aber marginal. Bei großflächigeren Renaturierungen der Auen bis hin zur Quelle könne ein messbarer Hochwasserschutz generiert werden. Die Erschließung erforderlicher Retentionsräume sei aber wegen eng anliegender Bebauung z. B. in Schladen und Wolfenbüttel eher unrealistisch. Den Grundgedanken, sowohl den beobachteten extremen Trockenereignissen als auch den extremen Starkregenereignissen durch eine Vielzahl von kleinen Rückhaltemaßnahmen im gesamten Einzugsgebiet der Flüsse Rechnung zu tragen, sei eine wichtige Zukunftsaufgabe der Klimaanpassung und würde nachhaltig, allerdings nur auf längere Sicht, wirken.

 

Die Ableitung aus dem mobilen Schlauchsystem erfolge in die Umfluter, die überwiegend sehr hohe Ufer aufweisen. Herr Romey erläutert, im Ernstfall sei vom Aufstau insbesondere der Bürgerpark betroffen.

 

Dass am Rande des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes ein Wohngebäude errichtet wurde, trifft zu. Herr Romey und Herr Seibt führen weiter aus, dass es aufgeständert und damit hochwasserangepasst gebaut wurde und den Hochwasserabfluss nicht behindere. Die Bauherren haben Retentionsausgleich nachgewiesen. Alle gesetzlichen Anforderungen wurden erfüllt, sodass die Baugenehmigung zu erteilen war. Auch vergleichbare künftige Anträge müssten entsprechend zugelassen werden.

 

Einfaches Ausbaggern der Oker scheide aus. Herr Romey erläutert, der Okerschlamm sei stark mit Schwermetallen belastet und entsprechend aufwändig und kostenintensiv zu entsorgen. Mit einmaligem Ausbaggern sei es außerdem nicht getan. Gesucht werde nach einer Lösung, die Fließgeschwindigkeit der Oker so zu ändern, sodass die Verschlammung möglichst dauerhaft unterbleibt.

 

Eine großräumige Betrachtung werde weiterverfolgt neben den beschriebenen lokalen Maßnahmen, die schneller umsetzbar seien. Man befinde sich auf der Ebene des Regionalverbandes im Dialog mit der Flussgebietspartnerschaft Nördliches Harzvorland und sei Mitglied der Hochwasserpartnerschaft Schunter-Wabe.

 

Das Thüringer Modell zieht die Verwaltung laut Herrn Romey heran, weil es das aktuellste sei. Einen bundeseinheitlichen Standard gibt es nicht. Anhand des berechneten Kosten-Nutzen-Verhältnisses lassen sich alle betrachteten Maßnahmen priorisieren. Potentielle Schäden an Gebäuden inklusive des Hausrats bzw. Inventars lassen sich anhand statistischer Werte leicht bewerten. Schäden durch Hochwasser an „Nicht-Gebäude-Flächen" vorab einzuschätzen, wäre mangels geeigneter Modelle hingegen sehr aufwendig. Der Verzicht auf die Betrachtung solcher Faktoren beeinflusse die Platzierungen in der Prioritätenliste im Allgemeinen nicht.

 

Wunschgemäß wird das komplette Hochwasserschutzkonzept den Ausschussmitgliedern zum Download zur Verfügung gestellt, sagt Herr Gekeler zu.

Protokollnotiz: Erledigt mit E-Mail vom 11.02.2020.

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Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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