Rat und Stadtbezirksräte
05.02.2020 - 17 Elektrokleinstfahrzeuge, im Besonderen E-Tretro...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 05.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Benscheidt und Stadtbaurat Leuer erläutern. Die Verwaltung nimmt gegenüber E-Tretroller-Verleihsystemen eine kritische Haltung ein. Es ist nicht möglich, solche Betriebe zu verhindern. Eingriffsmöglichkeiten seien begrenzt. Voraussichtlich werde ein solcher Betrieb in 2020 starten. Mit der freiwilligen Qualitätsvereinbarung, klar definierten Parkverbotszonen und einer engen Zusammenarbeit mit dem Anbieter (z. B. gemeinsame Marketing-Kampagnen) soll negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden.
Ausschussmitglieder Becker, Schneider, Dr. Mühlnickel, Kühn, Manlik und Dr. Büchs äußern sich kritisch in Bezug auf wahrgenommenes Nutzerverhalten in anderen Kommunen, z. B. Berlin, München und Stuttgart. Man erlebe, dass die Elektrofahrzeuge zu zweit oder in betrunkenem Zustand benutzt und andere Verkehrsteilnehmer*innen behindert oder sogar gefährdet werden, dass die Fahrzeuge kreuz und quer abgestellt werden. Ökologisch sei fatal, dass die Fahrzeuge nach nur drei bis sechs Monaten entsorgt werden, womöglich nicht fachgerecht als Sondermüll, sondern andernorts, vielleicht sogar in der Oker. Obendrein zeigen Erfahrungen, dass die Fahrzeuge von schlecht bezahlten Menschen mit privaten Pkws (Scheinselbständigen, Student*innen) nachts eingesammelt und zu einer Ladestation gebracht werden müssen.
Allgemein wird gehofft, dass die Regeln, dass die Roller auf den Radwegen und nicht auf den Fußwegen fahren sollen, eingehalten werden. Da man die E-Tretroller nicht verhindern könne, wird die von der Verwaltung vorgelegte Qualitätsvereinbarung positiv gewertet.
Um den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern, regt Ratsfrau Schneider an, die Nutzung von Fahrzeugen mit austauschbaren Akkus in der Vereinbarung zu verankern. Hierzu erklärt Stadtbaurat Leuer, dass solche Nachhaltigkeitsaspekte in Gesprächen mit möglichen Betreibern vorgebracht werden, die Stadt aber nicht dazu verpflichten könne. Die Limitierung auf 100 Fahrzeuge für den Bereich innerhalb der Okerumflut (hier Zone A1) sei eine Größenordnung, die sich aus kommunalen Vergleichswerten ergibt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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252,7 kB
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(wie Dokument)
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556,5 kB
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