Rat und Stadtbezirksräte
05.02.2020 - 4.8 Informationen zur Evaluierung zum Kommunalen Ha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 05.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer trägt inklusive im Ratsinformationssystem einsehbarer Beamerpräsentation vor.
Auf Wunsch von Ratsfrau Schneider geht Stadtbaurat Leuer näher auf die Folie 5 zu einer Quote von 20 % oder 30 % sozialem Wohnraum (München-Vergleich) ein. Diese skizziere das Prinzip, um die Problematik zu verdeutlichen. Braunschweig könne z. B. nicht mit der Stadt Münster gleichgesetzt werden, weil die Landesförderung in Nordrhein-Westfalen attraktiver sei. Unterschiede gebe es auch in Bezug auf Ausgaben für z. B. Kita, Schulen, Erschließung, kapitalisierte Pflegekosten, die über städtebauliche Verträge auf den Investor umgelegt werden. Die Einnahmemöglichkeit in Metropolen wie München oder Hamburg sei zudem höher. Es bestehe die bis dato nicht belegbare Sorge, dass eine 30 %-Quote, die sich in der Kalkulation bemerkbar mache, die Rendite so senke, dass es weniger Wohnungsbau in Braunschweig gebe.
Zur Anrechenbarkeit der Quote führt er aus, dass aktuell geprüft werde, die Berechnungsgrundlage zu ändern und auch auf Einfamilienhäuser (EFH) anzuwenden.
Ratsherr Hinrichs hält es für sinnvoll, kleine Projekte von der erwogenen neuen Lösung auszunehmen. Er habe in Erinnerung, dass für die Bahnstadt eine 30 %-Quote Förderbedingung gewesen sei. Dies bestätigt Stadtbaurat Leuer.
Ratsherr Hinrichs führt aus, er nehme wahr, dass der soziale Wohnraum in genehmigten Baugebieten noch nicht fertiggestellt sei. Zum Baugebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne erkundigt er sich, wo und ab wann Sozialwohnungen bezugsfertig seien.
Stadtbaurat Leuer kündigt Aussagen hierzu an.
Protokollnotiz: Auf die Stellungnahme 19-12273-01 wird verwiesen. Die Aussage "Der zeitliche Rahmen bis zur Fertigstellung der Mietwohnungen kann vom Investor noch nicht genannt werden. Eine Auskunft zu den Eigentumsverhältnissen kann derzeit noch nicht gegeben werden." ist weiterhin zutreffend. Die Verwaltung befindet sich mit dem Investor in Gesprächen, auch darauf bezugnehmend, welche Auswirkungen sich aus den zusätzlichen Wohneinheiten auf eine weitergehende Beteiligung (Jugendspielplatzfläche, Kita, etc.) ergeben. Mit Stand vom 21.02.2020 wird davon ausgegangen, dass etwa 229 Wohneinheiten als EFH/DH/Reihenhäuser und etwa 400 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau entstehen. Die Frage des Ratsherrn Hinrichs wird im Nachgang beantwortet und der Planungs- und Umweltausschuss über Neuigkeiten informiert.
Ratsfrau Palm erinnert daran, dass eine freiwillige Überschreitung der 20 %-Quote möglich sei. Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werde im 2. Bauabschnitt des Wohnquartiers Nördliches Ringgebiet mehr als 20 % sozialen Wohnraum schaffen.
Zu dem Modell, die Berechnungsbasis auf Reihenhäuser und EFH auszuweiten, seien Erfahrungen aus vergleichbaren Kommunen interessant.
Ratsfrau Mundlos gibt zu bedenken, dass bei mehr Schaffung sozialen Wohnraums solche Bürger*innen, die knapp über keinen Wohnberechtigungsschein verfügen, noch mehr Probleme bei der Wohnraumsuche haben könnten.
Stadtbaurat Leuer führt aus, wenn man von einer 30 %-Quote absehen würde, seien die Chancen höher, zusätzlichen Wohnraum generiert zu bekommen, wovon alle Wohnraumsuchenden profitieren könnten.
Beim Thema serielles Bauen möchte Ratsfrau Mundlos die Zielrichtung eines effektiveren, schnelleren formalen Verwaltungshandelns weiterverfolgt sehen. Dies könne Zeit und Geld sparen und gleichermaßen Verwaltung und Bauherren zugutekommen.
Stadtbaurat Leuer führt aus, die Entlastungswirkung in der Bearbeitung sei abzuwarten. Es brauche trotzdem bestimmte Prüfschritte, z. B. bezogen auf die Eignung des Grundstücks für die Bauform. Er appelliert daran, es dem Markt zu überlassen, inwieweit seriell gebaut wird.
Ratsherr Dr. Büchs würde die in Prüfung befindliche "echte 20 %-Quote" bei gleichzeitiger starker Beteiligung der Investoren an Infrastrukturausgaben begrüßen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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470,2 kB
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