Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.03.2020 - 4.1 Verbleib des B58 am bisherigen Standort

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Das Kinder- und Jugendkulturzentrum B58 verbleibt an seinem bisherigen namensgebenden Standort Bültenweg 58. Die Entscheidung, ob an diesem Standort eine Sanierung erfolgt oder ein Neubau errichtet wird, soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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Abstimmungsergebnis: Ja: 9 Nein: 3 Enthaltung: 0

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