Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.03.2020 - 11.2 Mündliche Anfragen

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Wortprotokoll

11.2.1

Ratsherr Sommerfeld erinnert an seine Anfrage in der Sitzung des Bauausschusses am
4. Februar zur Aufstellung der geänderten Beschilderung der Fußngerzonen (DS 19-10729). Herr Benscheidt informiert, dass seitens der Bellis GmbH noch kein Ausführungszeitpunkt genannt wurde. Die Verwaltung hat die Bellis GmbH jedoch nochmals erinnert.

 

11.2.2

Ratsherr Rosenbaum verweist auf seine Anfrage in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 25. Februar 2020 zum Stand und weiteren Fortgang der Einrichtung von öffentlichen Ladesäulen für die e-Mobilität in der Stadt Braunschweig und zur Ausschreibung des Projekts. Herr Benscheidt führt dazu aus, dass der Fachbereich 66 in enger Abstimmung mit Herrn Dr. Lang (BS|Energy / Kom|Dia) steht. BS|Energy betreibt die städtischen Schnellladesäulen. Es ist vorgesehen, dass BS|Energy dieses Netz punktuell erweitert. Damit steht aktuell unverändert eine gute Ausstattung öffentlicher Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Die Auslastung der vorhandenen Ladepunkte wird regelmäßig ausgewertet. Es bestehen noch ausreichend freie Ladekapazitäten.

 

Sowohl BS|Energy als auch die Wirtschaft, insbesondere Volkswagen und viele weitere Arbeitgeber, installieren Ladesäulen an Arbeitsplätzen. BS|Energy bietet außerdem Wallboxen als Komplettpaket für zu Hause an. Da 90 % des Ladebedarfs nicht im öffentlichen Straßenraum bestehen, sondern zu Hause, am Arbeitsplatz oder beim Supermarkt, Kino, Einkaufszentren, Sportstätten, etc. ist damit insgesamt ein gutes Angebot vorhanden.

 

Die bestehenden Schnellladesäulen verfügen für die AC-(Normal-)Ladung über sog. Typ-2-Stecker und für die DC-(Schnell-)Ladung über sog. CCS-Stecker (Combined Charging System). Beide Steckertypen sind europaweit standardisiert und am Markt sowohl bei Fahrzeug- als auch bei Ladeinfrastrukturherstellern etabliert. 2 Ladesäulen verfügen zusätzlich über einen dritten Steckertyp, den sog. CHAdeMO-Stecker, welcher vorrangig von asiatischen Fahrzeugherstellern verwendet wird und ebenfalls die DC- bzw. Schnellladung ermöglicht. CHAdeMO-Stecker sind ebenfalls standardisiert, aber bei weitem nicht so verbreitet wie Typ-2- und CCS-Stecker. Die „Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“ (kurz: Ladesäulenverordnung - LSV) schreibt vor, dass Ladesäulen je nach Normal- oder Schnellladen zwingend mit Typ-2- und/oder CCS-Steckern auszurüsten sind.

 

Die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der bestehenden Schnellladesäulen ist im Rahmen des sog. Schaufensters Elektromobilität Niedersachsen durchgeführt worden. Dabei handelte es sich um ein Forschungsvorhaben der Projektpartner Stadt Braunschweig, Bellis, BS|Energy und Land Niedersachsen. Dieses wurde nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern durch die Projektpartner realisiert. Die konzeptionellen und vorbereitenden Tätigkeiten (Antragstellung, Standortplanung, etc.) erfolgten in Eigenleistung durch Referat 0800 und Fachbereich 66. Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme erfolgten im Auftrag der Stadt durch die Bellis. Der anschließende Betrieb erfolgte und erfolgt durch BS|Energy.

 

Eine Problematik beim Ladevorgang von Tesla-Fahrzeugen konnte zwischenzeitlich gelöst werden.

 

11.2.3

Auf Hinweis von Ratsfrau Jalyschko zu einem möglichen Funktionsfehler einer Fahrradampel im Bereich Salzdahlumer Straße/Fichtengrund sagt Herr Benscheidt eine Überprüfung zu.

 

11.2.4

Herr Kamphenkel macht darauf aufmerksam, dass im neu ausgebauten Kreuzungsbereich Salzdahlumer Straße/Fichtengrund ein Straßenablaufdeckel so eingesetzt wurde, dass Radfahrende oder Rollstuhlnutzende mit den Rädern stecken bleiben können. Herr Benscheidt sagt eine Überprüfung zu.

 

11.2.5

Ratsherr Kühn weist zur Anschlussstelle BS-Südstadt darauf hin, dass auf der mittleren Spur der südlichen Abfahrtsrampe von der A39 auf die Salzdahlumer Straße die Pfeilmarkierung fehlt. Dies führt zu einer Irritation der Verkehrsteilnehmenden. Herr Benscheidt erklärt, dass ohne Pfeilmarkierung in alle Richtungen gefahren werden darf. Einen Pfeil mit drei Spitzen sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Eine Markierung, die die Abbiegebeziehung deutlich macht, wird die Verwaltung ebenso prüfen wie die Aufstellung einer zusätzlichen Spurentafel. Hinweise auf eine konkrete Gefahrenstelle oder Unfälle liegen der Verwaltung bislang nicht vor.

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Erläuterungen und Hinweise