Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.06.2020 - 17 Betriebskostenzuschüsse für Kinder- und Jugendf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Kusatz nimmt mit Hinweis auf das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG nicht an der Beratung und Abstimmung teil. Frau Indenbirken nimmt mit Hinweis auf das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG nicht an der Beratung teil.

 

Die Vorlage wird einstimmig beschlossen.

Reduzieren

 

Beschluss:

 

„Die Träger der nachfolgenden Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen erhalten im Wege der institutionellen Förderung die Zuschüsse entsprechend der Anlage.

 

Die Zuschüsse zu den Energiekosten sowie zu den Mieten/Grundstücksabgaben werden als Vollfinanzierung, die Zuschüsse zu den sonstigen Betriebskosten als Festbetragsfinanzierung bewilligt.

 

Sofern sich die Angaben, die Grundlage der Zuschussberechnung waren, ändern, sind die Zuschüsse entsprechend zu verändern.

 

Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.“

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: Ja: 9 Nein: 0 Enthaltung: 0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise