Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.06.2020 - 4 Jobcenterangelegenheiten

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Wortprotokoll

Herr Witt präsentiert die Situation auf dem Arbeitsmarkt.

 

Die Anzahl der Mitarbeiter im operational service wurde von 14 Mitarbeitern auf 240 erhöht. Hauptsächlich durch Umverteilung der Aufgaben, daher seien andere Bereiche weniger stark ausgeprägt derzeit. Die Antragsbearbeitung erfolge derzeit innerhalb 1 Woche.

 

Ratsfrau Ohnesorge erfragt, ob es eine Aussage dazu gibt wie viele Betriebe Kurzarbeitergeld beantragt haben und ob die Anzahl in Braunschweig höher sei als in anderen Kommunen.

 

Herr Witt führt aus, dass die Anzahl der Betriebe, die einen Antrag stellen, eine geringe Aussagekraft haben würden. Es komme auch auf die Unternehmensstruktur vor Ort an. Wenn überwiegend Kleinbetriebe angesiedelt seien, sei die Anzahl höher als bei hoher Anzahl von Großbetrieben. Das ergebe keinen Rückschluss auf die Anzahl der Personen, die tatsächlich Kurzarbeitergeld beziehen würden und das müsse in Bezug zur Bevölkerungszahl gesetzt werden. Viele Unternehmen würden erstmal vorsorglich Kurzarbeit anmelden. Die Anzeige der Auszahlung sei dann entscheidend. Diese Daten lägen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

 

Die Präsentation der Arbeitsagentur ist dem Protokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

 

Herr Herrmann präsentiert die Situation des Jobcenters.

 

Tagaktuell am 25.06.2020 seien 4.826 Personen im Bestand der Leistungsgewährung nach dem SGB II. Es lägen 2.666 Antragstellungen vor, dies seien im Vergleich zum gleichen Zeitraum in 2019 1200 Antragstellungen mehr. Davon seien fast 50% Solo-Selbständige.

 

Die Vorsitzende Frau Schütze erfragt wie lange die Bearbeitungsdauer vor allem bei Solo-selbständigen sei und wie der Umfang des Antrages sei. Sie erfragt wie viele einen Negativbescheid aufgrund von Vermögen und Einbezug von Lebenspartnern erhalten hätten.

 

Herr Herrmann beantwortet, dass die Antragsbearbeitung im Schnitt 5 Werktage dauern würde, unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Unterlagen da seien. Das Antragsverfahren sei stark verkürzt und eine Vermögensprüfung finde aktiv nicht statt. Die Frage nach Vermögen und der Einbezug von Lebenspartnern sei Teil des Antrages, aber darüber hinaus fände keine aktive Vermögensprüfung statt.

 

Ratsfrau Naber erfragt welche Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt stattfinden konnten.

 

Herr Herrmann führt aus, dass Maßnahmen nur unter Einhaltung von Hygienekonzepten möglich wären. Es würde die Durchführung von Webinaren geprüft und wo es möglich war, durchgeführt. Persönliche Maßnahmen könnten nicht durchgeführt werden. 

 

Die Präsentation des Jobcenters ist dem Protokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Erläuterungen und Hinweise