Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.06.2020 - 3 Aktueller Sachstand zur Corona-Pandemie

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Dr. Arbogast berichtet zum aktuellen Sachstand der Corona-Pandemie.

 

Am 2. März 2020 tagte zum ersten Mal die Gefahrenabwehrleitung (GAL) der Stadt Braunschweig. Von da an beriet die GAL täglich. Seit Ende Mai werde wöchentlich getagt.

 

Viele Akteure sind derzeit beteiligt, unter anderem die Feuerwehr, externe Experten, Epide-miologen und Infektiologen, zeitweise die Bundeswehr und viele Bereiche der Stadtverwaltung.

 

Eine täglich besetzte Telefonhotline wurde geschaltet. Zwei Task-Forces wurden eingerichtet. Zum einen die Task Force für ein Behelfskrankenhaus, die mittlerweile aufgelöst wurde und zum anderen die Task Force Kita und Schule, die weiterhin regelmäßig tage.

 

Das aktuelle Infektionsgeschehen in der Stadt Braunschweig sei etwas ruhiger und eine vernünftige Bewertung der Maßnahmen sei noch verfrüht. Die Pandemie sei noch nicht beendet, wir befänden uns aktuell in einem fragilen Zustand. Es müsse weiterhin wachsam geblieben werden, nicht nur in Braunschweig, sondern auch im Hinblick auf Geschehnisse in anderen Kommunen.

 

 

Zum zusätzlichen Personal im Gesundheitsamt: 27 Anwärter, die sich sehr schnell eingearbeitet haben und zum größten Teil die Aufgabe der Kontaktnachverfolgung übernommen haben, mehrere Kollegen*innen aus der Verwaltung unter anderem aus den Fachbereichen 10 und 50 und aus dem Referat 0500. Weiterhin hat der Bund 2 Containment Scouts zur Unterstützung des Gesundheitsamts geschickt, die bis Ende Oktober in Braunschweig eingesetzt sind. Das Gesundheitsamt wurde so zeitweise um ca. 40 Beschäftigte aufgestockt.

 

Die Hauptaufgaben des Gesundheitsamts im Zuge der Corona-Pandemie seien:

- Sicherstellung der Containmentstrategie (Kontaktnachverfolgung). Hierfür hat das RKI die Vorgaben immer wieder angepasst.

- Entschädigungsabrechnungen an Arbeitgeber (sehr aufwendig zu berechnen)

- Netzwerkarbeit: zum Beispiel mit der Kassenärztlichen Vereinigung, im sozialpsychiatrischen Bereich, Hausärzte, Nachbarkommunen, Alten- und Pflegeheime, Kliniken

- Beratung in juristischen Fragen: Veranstaltungen, Autokino, Schwimmbäder und überprüfen aller vorgelegten Hygienekonzepte

- Krisenbewältigung im sozialpsychiatrischem Dienst

 

Beantwortung der Fragen der Vorsitzenden Frau Schütze zur Landesaufnahmebehörde Braunschweig:

1. Wie ist die derzeitige Situation in der Landesaufnahme in Braunschweig? Wie viele Personen sind untergebracht?

Frau Dr. Arbogast beantwortet: Die Landesaufnahme sei nicht voll besetzt, es würde sich darum bemüht, die Anzahl der Personen auf dem Gelände zu reduzieren. Testkapazitäten seien ausreichend vorhanden. Derzeit seien ca. 480 Personen auf dem Gelände aus knapp 40 Nationen. Die Bewohnerschaft halte sich im Großen und Ganzen an die Auflagen, die wir im Rahmen der Vorsorge erlassen haben.

Auf Grund der Einzelschicksale lasse sich ein allgemeines Verfassungsbild schwierig darstellen. Vermehrt werde von Gruppen der Wunsch nach Ausreise in die Heimatländer, die Verteilung in die Kommune oder auch die Belegung in kleinere Einheiten eingefordert.

 

2. Welche Vorkehrungen werden zur Vermeidung eines COVID 19 Ausbruchs getroffen?

Frau Dr. Arbogast beantwortet: Einrichtung eines Separierungsbereiches auf dem sog. Aparo-Gelände – Containergelände; kein Besuchsverkehr auf dem Gelände; Aufklärung durch Aus-hänge und Vor-Ort tätigen Sozialarbeitern, sowie durch die Krankenstation; Vereinbarung mit einem Labor zwecks Testung; Erhöhung der Reinigungsintervalle der sanitären Anlagen; Verpflegung wird auf den Zimmern eingenommen; Abstandszeiger an vielen zentralen Punkten; Maskenpflicht in den zentralen Bereichen; Aufstellung von Desinfektionsspendern; Einrichtung eines Kiosk auf dem Gelände.

Demnächst werde unter Beachtung der Hygienevorschriften und des Arbeitsschutzes die Asylverfahrensberatung (Caritas und Refugium) ihre Tätigkeit auf dem Gelände wiederaufnehmen

 

3. Gibt es einen Hygieneplan bzw. gibt es einen Plan im Falle eines Ausbruchs?

Frau Dr. Arbogast beantwortet: Grundsätzlich gebe es einen Hygieneplan, der momentan zentral durch den Hauptsitz in Überarbeitung sei.

Im Falle eines Ausbruches hänge die weitere Vorgehensweise vom Umfang ab. Einzelfälle in der Bewohnerschaft würden separiert untergebracht und Kontaktpersonen würden ermittelt und ebenfalls nach den Vorgaben des RKI separiert; in jedem Falle werde in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig die weiteren Maßnahmen festgelegt, bis zur Absonderung von Gebäuden vom Rest des Geländes. Vorsorglich würden Bauzäune vorgehalten, um Bereiche der Liegenschaft zu trennen; die Versorgung würde durch die Verpflegung sichergestellt.

 

4. Aus welchen Ländern werden Personen aufgenommen und werden diese bei der Aufnahme getestet?

Frau Dr. Arbogast beantwortet: Grundsätzlich könnten den Standort Personen aus allen Herkunftsländern erreichen; eine Sondierung nach Staaten erfolge nicht. Wie vor der Corona Pandemie würden seit kurzem Neuantragsteller aus dem Standort Braunschweig mittels eines Buspendelverkehrs in das AZ Fallingbostel/Oerbke zugeführt.

Eine generelle Testung von Personen erfolge in Auslegung der Hinweise des RKI und auch in Absprache mit dem Gesundheitsamt der Stadt nicht. Neuankömmlinge würden gescreent und nach dem Reiseweg, sowie Kontaktaufnahme mit Covid-19 Fällen befragt.

 

Beantwortung der Fragen von der Vorsitzenden Frau Schütze zur aktuellen Situation in Alten- und Pflegeheimen:

1. Haben alle Pflegeheime in Braunschweig einen Hygieneplan?

Frau Dr. Arbogast beantwortet: Alle Pflegeheime in Braunschweig würden über einen Hygieneplan verfügen. Dieser Umstand sei bereits seit Jahren Gegenstand der heimaufsichtsrechtlichen Prüfungen. Dabei träten im Einzelfall Mängel des Planes zutage; das vollständige Fehlen eines Hygieneplanes wurde jedoch in den vergangenen Jahren niemals festgestellt.

 

2. Haben alle Heime ein Besuchskonzept oder gibt es Heime, die noch „geschlossen“ sind?

Frau Dr. Arbogast beantwortet: Ein Besuchskonzept ist der Stadt Braunschweig von allen Einrichtungen vorgelegt worden. Eine Einstellung des Besuchsbetriebes in einer der im Stadtgebiet gelegenen Einrichtungen nach der Vorlage es Besuchskonzeptes hat nach hiesigen Erkenntnissen in keinem Fall stattgefunden. Träger bäten um Verständnis um Hygienekonzepte kontinuierlich zu erarbeiten und umzusetzen.

 

3. Gibt es Heime, die Erklärungen von den Bewohnern verlangen, dass sie das Heim nicht verlassen? Wie sind die Besuchsregelungen in den Heimen? Gibt es Heime, die Besuche nur „unter Aufsicht“ zulassen?

Frau Dr. Arbogast beantwortet: Für die Situation in den Pflegeheimen sei vor allem die räumliche Situation sowie der Einsatz externen Personals von großer Bedeutung. Für die Heime würden Besuchskonzepte vorgelegt und in einer ersten Runde durch Begehung der Einrichtungen überprüft. Eine zweite Begehungsrunde zur Überprüfung der Konzepte sei geplant.

 

4. Wie wird mit Personen umgegangen, die „neu im Heim“ ankommen? Werden sie unter Quarantäne gestellt? Was passiert mit Demenz Erkrankten Menschen, die sich nicht an die „Hygieneregeln“ halten können? Gibt es Heime, in denen diese „eingesperrt“ werden?

Frau Dr. Arbogast beantwortet: Die Quarantäne müsse für 14 Tage sichergestellt werden, entweder vorher im Krankenhaus oder in den Pflegeheimen selbst.

Dazu wurde eine Arbeitsgruppe organisiert, das ein Konzept entwickelt hätte, welches auch außerhalb Braunschweigs Anklang fände. Dieses gebe auch Hinweise wie eine Quarantäne in der Häuslichkeit organisieren werden könne. Dies würde zusätzlich von ambet e.V. unterstützt.

Eine andere erprobte Variante sei die Aufnahme gemeinsam mit Ehepartner in Doppelzimmern, um die Quarantäne zu zweit zu realisieren.

 

Die Frage der CDU-Fraktion zum rechtzeitigen Handeln der Stadtverwaltung beim Auftreten von Neuinfektionen wird beantwortet.:

In Braunschweig gebe es ein Ampelsystem, das einen deutlichen Handlungsbedarf aufzeigt, sobald die Marke von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner über 7 Tage erreicht wird. Die zu treffenden Maßnahmen seien schwer zu prognostizieren, da sich Infektionsgeschehen sehr unterschiedlich zeigen. Man müsse sich am Entstehungsort des Ausbruchs orientieren. Es seien aktuell vereinzelt wieder Fälle aufgetreten. Es gebe 4 Neuinfektionen.

 

Eine Maßnahme sei Reihentestung ohne Symptome, dafür sei eine Voraussetzung die epi-demiologische Lage und die solle vom örtlichen Gesundheitsamt festgestellt werden. Die Kostenerstattung der Krankenkasse von 50,50€ pro Test seien die reinen Laborkosten, aber nicht die Logistik, wie beispielsweise Abstrichnahme, Transport ins Labor, Verwaltung der Testungen, usw. Ein Konzept der Testlogistik wurde erarbeitet, gemeinsam mit der Feuerwehr und externen Dienstleistern, sowie Ehrenamtlichen.

 

Ratsfrau Ohnesorge erfragt, ob es eine Synchronisation bezüglich der Hygienekonzepte zwischen den Heimen gibt und auch in welchem Zeitraum die Konzepte umgesetzt werden.

 

Ratsherr Schrader erfragt, ob es Absprachen mit den Pflegeheimen gebe, dass Lockerungen innerhalb der Heime vorgenommen würden. Beispielsweise einen Umzug in andere Zimmer innerhalb der Einrichtung. Er habe gehört, man warte auf einen Impfstoff, um Lockerungen umsetzen zu können.

 

Ratsfrau Jaschinski-Gaus erfragt, ob der Besuch einzelner Personen auf den Zimmern dem Träger obliegt und wie oft die Einhaltung der Konzeption überprüft wird.

 

Frau Dr. Arbogast beantwortet: Es gebe 40 Einrichtungen in Braunschweig. Daran sei zu erkennen, dass die Möglichkeiten täglich zu überprüfen begrenzt seien. Daher sei die Stadt auf Rückmeldungen angewiesen und Schwierigkeiten in den Abläufen müssten gemeldet werden.

Besuche auf den Zimmern sei in wenigen Einrichtungen möglich, aber die Heime seien unter dem Eindruck anderer Infektionsgeschehen sehr zurückhaltend. Eine zweite Begehungsrun-de sei geplant und werde durchgeführt.

 

Es erfolgt eine Anmerkung dazu von der Vorsitzenden Frau Schütze: Mit Schreiben vom 5.6.  habe die Sozialministerin über die Rechte der Bewohner*innen informiert. Aus der Wohnform mit Betreuung ergebe sich ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Verlassen der Wohnung, sowie der Zutritt dazu könne nicht ausgeschlossen werden.Dieser Hinweis erging auch an die Heime.

Hinweise auf Missachtung müssten dem Gesundheitsamt in diesem Zusammenhang gemeldet werden.

 

Herr Paruszewski erklärt, dass Beratungsangebote wieder öffnen und Selbsthilfeangebote in Anspruch genommen werden könnten. Aber dass Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten aufgenommen werden müssten. Er erfragt, ob durch diese Verordnung anonyme Beratungen überhaupt möglich seien und ob die Verordnung die Schweigepflicht der Berater außer Kraft setze.

Teilweise würden Daten an andere Behörden wie z.B. die Polizei weitergegeben werden. Er fragt, wie mit den Daten hier umgegangen werde.

 

Herr Klockgether beantwortet: Es würden nur Kontaktdaten von bestätigten Corona-Infektionen an die Polizei weitergegeben. Dazu liege eine Weisung des Landes vor und sei notwendig, um die Aufgaben der Polizei, vor allem der Quarantäneüberwachung sicherzustellen. Es würden keine Daten zu Infektionsketten herausgegeben.

Die Verordnung des Landes regele eindeutig, dass wer ein Beratungsangebot annimmt, seine Daten zur Nachverfolgung von Infektionsketten angeben muss. Das Gesundheitsamt könne die Daten nur anfordern zur Nachverfolgung bei einem Infektionsgeschehen. Ansonsten verblieben die Daten beim Erheber und würden nach einer Frist von 3 Wochen gelöscht.

Reduzieren

 

 

Reduzieren

 

Erläuterungen und Hinweise