Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.07.2020 - 3.13 Mündliche Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

TOP 3.13.1 Sachstand und Ausblick zur Erhebung von Verstößen gegen das Einfahrverbot in die Münzstraße (Beschluss des Verwaltungausschusses vom 18.06.2019 zum Antrag 19-11020)

 

Stadtbaurat Leuer berichtet wie folgt:

Dem Beschluss des Verwaltungausschusses vom 18.06.2019 zum Antrag 19-11020 folgend wurde am 11.07.2019 das vorherige Verkehrszeichen „Radverkehr und Linienverkehr frei“ um den Begriff „TAXI“ erweitert, sodass es seit diesem Zeitpunkt erlaubt ist, von der Friedrich-Wilhelm-Straße kommend nach links in die Münzstraße einzufahren.

Zuvor bestanden über einen längeren Zeitraum - insbesondere seitens der Polizei - Vorbehalte gegenüber dieser Variante, da durch die Freigabe für Taxen mit einer unkontrollierbar hohen Zahl an privaten „Nachahmern“ zu rechnen sei.

Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Vorbehalte nach Umsetzung der oben beschriebenen Änderung in der Beschilderung anhand von vor Ort erhobenen Zahlen zu überprüfen.

Um eine vergleichbare Aussage tätigen zu können, erfolgte eine erste Erhebung vor der oben beschriebenen Änderung am 19.06.2019. Für die zweite Erhebung war ein zeitlicher Abstand von ca. 9 - 10 Monaten vorgesehen, was einer Erhebung im April oder Mai 2020 entsprochen hätte. Aufgrund des coronabedingt reduzierten Verkehrsaufkommens herrschen seit Mitte März 2020 keine zum Vorjahr vergleichbaren Verkehrsbedingungen. Das Ergebnis einer zweiten Erhebung im Frühjahr 2020, aktuell oder in den nächsten Wochen wäre entsprechend verfälscht.

Wenn sich die Verkehrsverhältnisse voraussichtlich im Herbst 2020 normalisiert haben werden, wird die Erhebung nachgeholt.

 

TOP 3.13.2 Sachstand und Ausblick zum Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Trakehnenstraße/Breites Bleek", ST 81

 

Stadtbaurat Leuer berichtet wie folgt:

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Begründung zur Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81, voraussichtlich zumindest einen Abwägungsmangel, der zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führt, erkannt.

Hiernach sei entscheidend für den zugrundeliegenden Abwägungsfehler im Bebauungsplanverfahren hauptsächlich die fehlerhafte Annahme, die Regelung zur Übernahme der auf 20 Jahre kapitalisierten Pflegekosten im städtebaulichen Vertrag sei rechtswirksam. Das OVG begründet seine Auffassung mit der fehlenden Kausalität zwischen Vorhaben und Maßnahmen. Diese wird dagegen bei der Entwicklungs- und Fertigstellungspflege nach der Herstellung der Vorhaben, im Wesentlichen Grünflächen, mit bis zu 5 Jahren gesehen und anerkannt. Zu der Frage, ob die anschließenden Maßnahmen für Unterhaltungskosten überhaupt und wenn wie lange als Folgekosten angerechnet werden können, gibt das OVG keine Angaben vor. Grundsätzlich hält es einen an die Entwicklungspflege angrenzenden Zeitraum zur Unterhaltung der Vorhaben mit zunehmender Zeitspanne für immer schwerer begründbar. Stadtbaurat Leuer geht auf weitere Bedenken und Hinweise des OVG ein, z. B. zur Übernahme der Kosten von Schulerweiterungsmaßnahmen im städtebaulichen Vertrag und zur Erschließung über den Schlesiendamm.

Die Begründung des Bebauungsplanes wird entsprechend des Urteils überarbeitet, eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. Mit der überarbeiteten Begründung erfolgt ein erneuter Satzungsbeschluss. Parallel wird der Folgekostenvertrag angepasst. Für beides ist die Gremienschiene im September 2020 vorgesehen.

 

TOP 3.13.3 Ankündigung zu E-Tretroller-Verleihsystem

 

Anknüpfend an die Beschlussvorlage 19-11982 kündigt Herr Benscheidt an, dass ein Anbieter in den nächsten Wochen anfangen wird, E-Tretroller zu verleihen. Dieser habe signalisiert, sich gemäß des in der Sitzung am 05.02.2020 vorgestellten Qualitätsagreements für eine rücksichtsvolle Integration der Fahrzeuge in den kommunalen Verkehr einsetzen zu wollen.

 

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Der Ausschuss nimmt die mündlichen Mitteilungen zur Kenntnis.

 

Erläuterungen und Hinweise