Rat und Stadtbezirksräte
03.09.2020 - 6 Gewährung einer zusätzlichen Zuwendung an den A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Arbogast
- Datum:
- Do., 03.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Arbogast führt aus, dass die Stadt zu Beginn des Lockdowns aufgrund der Kontaktbeschränkungen eine Zunahme von häuslicher Gewalt befürchtet hätte. Außerdem läge die Stadt Braunschweig unter der durch die Instanbul Konvention empfohlenen Anzahl an Betreuungsplätzen pro Einwohner, eine Erweiterung der Kapazitäten des Frauenhauses wäre daher notwendig geworden.
Ratsherr Wendt erfragt was in diesem Falle der verdeckte Zuschuss sei.
Herr Klockgether beantwortet, dass der verdeckter Zuschuss in dem Fall die Förderung in Form einer Immobilie, nicht in finanzieller Form, bezeichnet und daher als „verdeckt“ bezeichnet werde.
Beschluss:
1. Dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Braunschweig e.V. (AWO) wird für das Jahr 2020
neben der mit dem Haushaltplan 2020 beschlossenen Zuwendung i. H. v. 229.000 € eine
zusätzliche Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Fehlbetragsfinanzierung in
Höhe von 38.640,66 € gewährt.
2. Der AWO wird für die Miet- und Betriebskosten für den zusätzlichen Frauenhausstandort
ein verdeckter Zuschuss von zur Zeit 255.235,20 €/Jahr gewährt.
