Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.09.2020 - 6 Gewährung einer zusätzlichen Zuwendung an den A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Arbogast führt aus, dass die Stadt zu Beginn des Lockdowns aufgrund der Kontaktbeschränkungen eine Zunahme von häuslicher Gewalt befürchtet hätte. Außerdem läge die Stadt Braunschweig unter der durch die Instanbul Konvention empfohlenen Anzahl an Betreuungsplätzen pro Einwohner, eine Erweiterung der Kapazitäten des Frauenhauses wäre daher notwendig geworden.

 

Ratsherr Wendt erfragt was in diesem Falle der verdeckte Zuschuss sei.

 

Herr Klockgether beantwortet, dass der verdeckter Zuschuss in dem Fall die Förderung in Form einer Immobilie, nicht in finanzieller Form, bezeichnet und daher als „verdeckt“ bezeichnet werde.

 

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Beschluss:

 

1. Dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Braunschweig e.V. (AWO) wird für das Jahr 2020

    neben der mit dem Haushaltplan 2020 beschlossenen Zuwendung i. H. v. 229.000 € eine

    zusätzliche Zuwendung im Rahmen der Projektförderung als Fehlbetragsfinanzierung in

    Höhe von 38.640,66 € gewährt.

 

2. Der AWO wird für die Miet- und Betriebskosten für den zusätzlichen Frauenhausstandort  

    ein verdeckter Zuschuss von zur Zeit  255.235,20 €/Jahr gewährt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise