Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.09.2020 - 6 Gewährung von Zuwendungen an Beratungsstellen u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Matthias und Herr Kröger nehmen aufgrund des Mitwirkungsverbotes nach § 41 NKomVG nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

 

Fragen zur Beschlussvorlage werden beantwortet.

 

Die Vorlage wird beschlossen.

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Beschluss:

1. Den nachfolgend aufgeführten Trägern der freien Jugendhilfe werden aus den auf dem Sachkonto 431810, PSP 1.36.3630.06.05 - Zuschüsse/ Beratungsstellen u. a. - veranschlagten Mitteln für 2020 folgende Zuwendungen gewährt.

 

1.1 DRK-Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und

Alleinerziehende                                                                                         75.110

1.2 Verband alleinstehender Mütter und Väter,

Ortsverband Braunschweig e. V.

  3.900 €

1.3 Mütterzentrum Braunschweig e.V.

90.795 €

1.4 Jugendberatung Mondo X

65.460 €

1.5 Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Braunschweig e. V.

12.520 €

1.6 Vfb Rot-Weiß 04 Braunschweig e.V., Lebenschancen durch Sport

52.000 €

 

 

2. Der institutionelle Zuschuss an den Verein "Beratung für Familien, Erziehende und junge Menschen e. V" (BEJ) wird folgendermaßen zweckgebunden:

Die auf dem Sachkonto 431810/PSP 1.36.3630.06.04 - Zuschüsse/Erzieh. Beratungsstelle - veranschlagten Mittel werden im Rahmen der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von insgesamt bis zu 1.937.283 € für das Jahr 2020 gewährt. Auf die „Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Braunschweig und dem BEJ“ wird an dieser Stelle verwiesen.

 

3. Dem Trägerverbund Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Braunschweig e. V. und Remenhof gGmbH wird aus den veranschlagten Mitteln für 2020 eine Zuwendung in Höhe von 405.836 auf dem Sachkonto 431810, PSP-1.36.3650.01.06 gewährt. Die Aufteilung der Mittel wird in Absprache mit den Verbundpartnern vorgenommen.

 

4. Dem Dachverband der Elterninitiativen Braunschweig e. V. werden für das Jahr 2020 im Rahmen der institutionellen Förderung Mittel in Höhe von 82.400 € auf dem Sachkonto 431810/KST 510-3200 bereitgestellt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltungen: 1

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise