Rat und Stadtbezirksräte
09.09.2020 - 8 Festsetzung des Entgeltes für das in den städti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Arbogast
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 09.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Flake nimmt Bezug auf die in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses an die Verwaltung gerichteten Fragen und eröffnet die Aussprache.
Herr Tetzel weist auf den als Anlage zur Vorlage vorliegenden Musteressensplan und die Anlage zur Vorlage mit ergänzenden Anmerkungen hin.
Es folgt eine intensive Diskussion im Gremium, ob eine Erhöhung der Entgelte zum gegenwärtigen Zeitpunkt in welchem Umfang sinnvoll ist.
Frau Dr. Flake erklärt in diesem Zusammenhang, dass auch die Gesamtrechnung des Kostendeckungsgrades (enthaltende Kostenpositionen und entsprechende Anteile) diskussionsfähig ist.
Während der Aussprache beantragt Frau Keller den Beschlusstext zu Punkt 1 der Vorlage wie folgt zu ändern:
„Das Entgelt für das in den städtischen Kindertagesstätten und städtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung verabreichte Mittagessen wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 auf der Grundlage der Berechnung der Stadt Braunschweig auf eine Kostendeckungsrate von 70 %, derzeit 53,20 Euro monatlich, festgesetzt.
Punkt 2. der Vorlage 20-13441-01 bleibt unverändert.“
Im weiteren Verlauf beantragt Frau Schneider den Beschlusstext der Vorlage wie folgt zu ändern:
„Das Entgelt für das in den städtischen Kindertagesstätten und städtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung verabreichte Mittagessen wird nicht erhöht.“
Auch Frau Dr. Flake stellt während der Aussprache den Antrag, den Beschlusstext der Vorlage wie folgt zu ändern:
„Das Entgelt für das in den städtischen Kindertagesstätten und städtischen Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung verabreichte Mittagessen wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 auf 53,20 Euro monatlich festgesetzt.
Punkt 2. der Vorlage 20-13441-01 bleibt unverändert.“
Im Anschluss an die Aussprache lässt Ausschussvorsitzende Dr. Flake zunächst über den mündlichen Änderungsantrag von Frau Schneider abstimmen und stellt fest, dass dieser bei 3 Fürstimmen und 10 Gegenstimmen abgelehnt ist.
Anschließend lässt sie über den mündlichen Änderungsantrag von Frau Keller abstimmen und stellt fest, dass dieser bei 2 Fürstimmen, 6 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen ebenfalls abgelehnt ist.
Abschließend lässt sie über die Vorlage 20-13441-01 in Fassung des mündlichen Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
198,2 kB
|
