Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.09.2020 - 3.6 Berücksichtigung von Störfallbetrieben im Bauge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kühl erläutert das Thema. Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH fällt nicht unter die Störfallverordnung, sondern unter die Strahlenschutzverordnung. Auf Frage des Bürgermitglieds Dr. Schröter erklärt Herr Kühl, dass Wohnbebauung im angemessenen Sicherheitsabstand möglich ist. Der Neubau einzelner Einfamilienhäuser sei unproblematisch. Die gesetzlich vorgeschriebene Grenze liege bei einer Wohnanlage mit 5.000 m² Wohnfläche. Wenn ein Bauantrag oder eine Bebauungsplanung geeignet sei, diese Grenze zu überschreiten, erfolge eine vertiefte Prüfung.

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Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise