Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.09.2020 - 4.4 Aufstellung Bebauungsplan und Veränderungssperr...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Antrag 20-14212 wird durch Ratsherr Dr. Büchs für die Fraktion BIBS eingebracht und begründet. Dabei geht er auch auf rechtliche Expertise von zwei Anwälten der Anwohner*innen ein. Es sei ein Vorbescheid erteilt worden, ohne alle rechtlichen Mittel zu nutzen.

 

Herren Warnecke und Kühl erläutern aufbauend auf Gesprächsrunden, städtischen Pressemeldungen (www.braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/bordell.php, www.presse-service.de/data.aspx/static/1053640.html) und der Stellungnahme 20-14212-01 die Prüfergebnisse der Verwaltung. Die Bauvoranfrage ging im März 2019 ein und wurde Mitte Juni 2019 positiv beschieden. Während des Prüfungszeitraums gingen Listen zu eingegangenen Bauanträgen den Bezirksbürgermeister*innen zu. Die beantragte Akteneinsicht werde dem Anwalt der Widerspruchsführer gewährt und dabei der Nachbar-Begriff weit ausgelegt, um die Möglichkeit zu geben, eine eventuelle Beeinträchtigung geschützter Rechte zu prüfen und Stellung zu nehmen.

 

Frau Jenzen, stellvertretende Bezirksbürgermeisterin, geht auf die Historie aus ihrer Sicht und auf die Erörterung des Themas in der Stadtbezirksratssitzung 112 Wabe-Schunter-Beberbach am 10.09.2020 ein und bezieht kritisch Stellung.

 

Frau Adam, stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, führt aus, dass Prostitution die Gefahr sozialer Not, Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen birgt und dass Anwohner*innen die Schaffung von Angsträumen befürchten. Dem müsse sich die Stadtgesellschaft stellen.

 

Ratsfrau Mundlos bittet die Verwaltung um eine Mitteilung zu allen rechtlichen Möglichkeiten, die geeignet sind, derartige Betriebe (frühzeitig) zu verhindern, idealerweise zum Verwaltungsausschuss am 22.09.20.

 

Ratsfrau Palm schlägt vor, zu prüfen, ob sich die Planungen mit dem Parkplatzangebot in Einklang bringen lassen. Es stehe zu befürchten, dass die Kombination aus Spielhalle und bordellartigem Betrieb zu mehr Kriminalität beitragen.

 

Frau Jenzen, Ratsmitglieder Dr. Büchs, Hinrichs, Johannes, Schneider und Mundlos gehen ergänzend auf die Vorredner*innen ein und beziehen Stellung. Ratsfrau Jalyschko gibt zu bedenken, es könne aus planungs- und sozialpolitischer Sicht problematisch sein, ungewollte Betriebe in die Peripherie oder ins Heimliche zu verdrängen (soziale Kontrolle). Hier wären konkrete Standortvorschläge hilfreich. Risiken für Kinder und Jugendliche in der Nähe empfinde sie als zu pauschal eingeworfen. Ratsfrau Schneider vermutet auch, dass Wohnungsprostitution für die betroffenen Frauen schlimmer sei, weil eine Betreuung nicht sichergestellt ist. Sie fragt die Verwaltung, inwieweit eine Zunahme der Prostitution im Stadtgebiet und ob eine Abwanderung von der Bruchstraße erwartet werde. Sie bittet zudem um Auskunft zu Kontrollmöglichkeiten, ob die Bedingungen rechtskonform sind. Diverse Ratsmitglieder bekunden, die Position der Verwaltung nachzuvollziehen. Anstatt auf Planungsrecht abzustellen, werden die Erfolgsaussichten, im Gewerbegebiet Prostitution per Sperrgebietsverordnung auszuschließen, als besser beurteilt. Es wird sich darauf verständigt, das Thema für den Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 19.11.2020 einzuplanen.

 

Stadtbaurat Leuer erklärt, die Verwaltung nutze Entscheidungsspielräume aus. Bordell-Pläne an der Maybachstraße und an der Hildesheimer Straße seien zum Beispiel per Planungsrecht verhindert worden. Stadtbaurat Leuer bekräftigt, nach seinem Wissensstand sei es für betroffene Frauen grundsätzlich u. a. aus strafrechtlicher und sozialer Sicht und in Gesundheitsschutzaspekten am besten, wenn Standorte zentriert und vor allem bekannt sind. Dies ermöglicht eine Betreuung u. a. durch SOLWODI Niedersachsen e.V., den Fachbereich Soziales und Gesundheit und den Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit. Er sieht Spielräume, wenn es um die Frage der Außenwerbung geht. Der Diskussionsstand und offene Fragen werden am 17.09.2020 an das Dezernat II weitergegeben.

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Beschlussvorschlag:

1) Die Verwaltung möge für das im Betreff genannte Stadtgebiet einen neuen Bebauungsplan erstellen. Beinhalten soll der Bebauungsplan auch das Verbot bordellartiger Betriebe und sonstiger Gewerbebetriebe mit sexuellen Produkten und Angeboten.

2) Bis zur Fertigstellung des neuen Bebauungsplanes soll eine Veränderungssperre die Ziele und Zwecke der neuen Planung sichern.

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Ergebnis: Der Ausschuss lässt den Antrag passieren.

Erläuterungen und Hinweise