Rat und Stadtbezirksräte
17.09.2020 - 31 Verlängerung der Übertragung des Namensrechtes ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 31
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 17.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadt Braunschweig verlängert die Übertragung des Namensrechtes und das damit verbundene Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße zu den bisherigen unveränderten Konditionen für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH.
2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,
in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Verlängerung der Übertragung des Namensrechtes von der Stadt Braunschweig auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird angenommen.
- Auf Grundlage des Verhandlungsergebnisses wird mit der Volkswagen Financial Services AG durch die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH der Sponsorenvertrag zur Vermarktung des Namensrechtes für das städtische Stadion an der Hamburger Straße verlängert.
- Parallel hierzu wird durch die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH mit der Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA der Nutzungsvertrag über die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ verlängert. Die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH zahlt hierfür für die Dauer des Sponsorenvertrages an die Eintracht Braunschweig GmbH und Co. KG aA einen Betrag in Höhe der vereinnahmten Gegenleistung aus dem Vertrag mit der Volkswagen Financial Services AG.
