Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.09.2020 - 26.2 Änderung der Hundesteuersatzung: Änderungsantra...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Der ersten zwei Sätze von §12 (4) der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig werden ersatzlos gestrichen. („Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.")

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Abstimmungsergebnis:   Dafür: 0   Dagegen: 10   Enthaltungen: 3

Erläuterungen und Hinweise