Rat und Stadtbezirksräte
04.11.2020 - 5.4 Zweckentfremdungssatzung erlassen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 04.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsfrau Schneider bringt für die Fraktion DIE LINKE. den Antrag 20-14354 ein.
Stadtbaurat Leuer bezieht Position in Ergänzung der Stellungnahme 20-14354-01 (TOP 5.4.1). Versuche der Kooperation mit Eigentümern, Verwaltern, Investoren werde als das aussichtsreichste Instrument zur Minderung von Wohnungsleerstand wahrgenommen. Ratsherren Hinrichs und Kühn stimmen der Verwaltungsmeinung zu, während Ratsfrau Jalyschko eine Zweckentfremdungssatzung als mögliches Instrument befürwortet.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird gebeten, auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) vom 27. März 2019 eine Zweckentfremdungssatzung für die Innenstadt und die Ringgebiete zu erstellen. Die Zweckentfremdungssatzung soll dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Falls eine Zweckentfremdungssatzung nur kleinere Gebiete regeln kann, soll zunächst für den Bereich Sonnenstraße/Echternstraße eine solche Satzung erlassen werden.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die veraltete Darstellung zum Thema Zweckentfremdungsverordnung auf der städtischen Homepage zu korrigieren.
