Rat und Stadtbezirksräte
13.11.2020 - 3 Kita-, Schul- und Schulkindbetreuung in Corona-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 13.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Verwaltung gibt einen aktuellen Überblick über die Situation, insbesondere an den Braunschweiger Schulen. Mit dem Schulleitersprecherkreis seien verschiedene Szenarien abgesprochen worden, wie im Falle höherer Neuinfektionszahlen reagiert werde. Letztendlich müssen Maßnahmen aber immer als Einzelanordnung für die jeweilige Schule durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden.
Hinsichtlich der Digitalisierung bestand ein Fehlbedarf von 2180 mobilen Endgeräten an 63 Schulen. 1800 Geräte sind zwischenzeitlich ausgeliefert bzw. befinden sich in der Auslieferung. Der Restbedarf ist bestellt. Aufgrund der derzeit hohen Nachfrage an mobilen Endgeräten ist mit einer längeren Lieferzeit zu rechnen.
Im Rahmen der Mittagessenversorgung an den Ganztagsschulen werden derzeit nur die Kinder nicht versorgt, die erkrankt sind oder sich in Quarantäne befinden. Wie viele Kinder dies betrifft, ist zahlenmäßig nicht zu ermitteln.
Sollte es zu einer Einschränkung des schulischen Regelbetriebs kommen, würde eine unbürokratische Lösung, wie z. B. die Essenausgabe in Jugendzentren oder anderen städtischen Einrichtungen nicht umgesetzt werden können. In Braunschweig wird die Mittagessenversorgung durch verschiedene Caterer organisiert. Jede Leistung (Menülinie, ggf. Transport u. ä.) muss vorab definiert und im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Dies ist sehr zeitaufwendig, so dass eine kurzfristige Auftragsvergabe, zumal für kurze Zeiträume, nicht möglich ist. Eine Ausgabe des Mittagessens an Kinder und Jugendliche, die einen Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben, in städtischen Einrichtungen (z. B. Jugendzentren) derzeit nicht umsetzbar.
Eine Auszahlung der im Rahmen von Bildung und Teilhabe zu berücksichtigenden Mittagessenbeträge an die Eltern ist nach aktueller Rechtslage nicht möglich.
Ein Runder Tisch „Bildung und Corona“ von Mitarbeitenden der Fachbereiche 40, 50 und 51 analysiert und priorisiert derzeit Bedarfe, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich entstanden sind und erarbeitet geeignete Maßnahmen sowie deren Umsetzung. Besondere Berücksichtigung findet hier die Zielgruppe benachteiligter Kinder und Jugendlicher.
Zur Thematik der Schülerbeförderung wurden die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen angeschrieben, inwieweit die Möglichkeit eines gestaffelten Unterrichtsbeginns bestünde. Bei aktuell 25 Rückmeldungen können sich 4 Schulen prinzipiell einen gestaffelten Schulbeginn vorstellen und setzen ihn bereits um. 3 Schulen haben Bedenken und 18 Schulen sehen keine Möglichkeit einen gestaffelten Unterrichtsbeginn umzusetzen, da das Fachlehrerprinzip, Kooperationen mit benachbarten Schulen, Pendelzeiten zu Außenstellen, die Mittagessenversorgung und das Ganztagsangebot sowie die verkehrstechnische Anbindung von Schülerinnen und Schülern aus benachbarten Landkreisen dem entgegensteht. Ferner spräche auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Lehrkräften gegen eine Staffelung. Die Verwaltung kündigt zu diesem Thema eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen an.
Für die Schülerbeförderung werden von der Braunschweiger Verkehrs-GmbH bereits 3 zusätzlich Busse eingesetzt. Eine weitere Aufstockung sei sowohl fahrzeugtechnisch als auch personell aktuell nicht möglich.
Aufgrund der vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung geschaffenen Sonderfinanzhilfe für Corona bedingte Kapazitätserweiterungen könnten zusätzliche Busse und zusätzliche Busumläufe für die Schülerbeförderung finanziert werden. Die Verwaltung ist hier mit der Braunschweiger Verkehrs GmbH im Gespräch.
Frau Dr. Flake kritisiert die hier fehlende Möglichkeit zeitnah zu reagieren. Sie bitte die Verwaltung sich mit den benachbarten Kommunen auszutauschen, welche Maßnahmen dort zur Mittagessenversorgung veranlasst wurden.
Herr Scholze hinterfragt die weitere Einstufung als K1-Person an den Schulen. Gleichzeitig bittet er um Information, ob am Löwenwall für den Sportunterricht eine Maskenpflicht bestünde.
Die Verwaltung erläutert hierzu, dass die Einstufung von Kontaktpersonen nach den Vorgaben des Landesgesundheitsamtes bzw. des Robert-Koch-Instituts erfolge.
Das Thema Schulsport sei im Schulleitersprecherkreis erörtert worden. Die Schulleitungen haben zur Umsetzung des Unterrichts unter den angezeigten Hygienebedingungen gute Konzepte erstellt. Ob der Sportunterricht auf öffentlichen Flächen eine MNS-Pflicht nach sich ziehe, muss geprüft werden. Die Antwort werde nachgereicht.
Frau Buchholz fragt nach, ob für die Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs am Martino-Katharineum die Möglichkeit bestünde bei Unterrichtausfall einen im Keller befindlichen Raum als Aufenthaltsraum zu nutzen. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass es sich um einen innenliegenden Raum ohne Fenster handele. Dieser diene als Flucht- und Rettungsweg für den Werkraum und ist als solcher freizuhalten. Bei einer Umnutzung des Raumes müsste ein 2. Flucht- und Rettungsweg geschaffen werden und das Brandschutzkonzept überarbeitet werden, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre.
