Rat und Stadtbezirksräte
20.11.2020 - 5.1 Corona-Kulturhilfsfonds: Überarbeitung der Rich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hesse
- Datum:
- Fr., 20.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Flake lobt das Hilfsangebot durch den Corona-Hilfsfonds und fragt nach, ob die Maßnahmen auch tatsächlich wie gewünscht helfen. So würden Solo-Selbständige häufig durch das Raster fallen. Zudem würden zwar für ausgefallene Veranstaltungen Ersatzleistungen gezahlt, es gäbe aber keinen Mechanismus dafür, dass deutlich weniger Veranstaltungen überhaupt angesetzt würden. Man solle daher eine Regelung erarbeiten, in der auch das geringere Auftragsvolumen aufgefangen wird.
Frau Dr. Hesse erläutert dazu zunächst die Vorlage 20-14751 zum Corona-Hilfsfonds. Hierdurch würde eine Verlängerung des Hilfezeitraums erreicht und mögliche Fördersumme für die Antragsstellenden erhöht. Für die näheren Einzelheiten verweist Frau Dr. Hesse an Frau Komm aus der Verwaltung, als zuständige Mitarbeiterin. Frau Komm berichtet zunächst von den Erfahrungen aus April und Mai 2020. Viele Antragsstellende hätten sehr dankbare Rückmeldungen auf die Hilfen gegeben, jedoch sei auch klargeworden, dass die eigentlichen Einnahmen der KünstlerInnen sehr oft über der maximalen Förderhöhe gelegen hätten. Ratsfrau Schütze fragt nach der grundlegenden Stoßrichtung der Richtlinie des Hilfefonds. Sie befürchte, dass viele durch eine geringere Auftragslage durch das Raster des Härtefalls fallen würden, weil es deutlich weniger Veranstaltungen gebe. Zu dem fragt Ratsfrau Schütze woher die Abgrenzung von Kultur und Kreativwirtschaft käme.
Frau Dr. Hesse erklärt dazu, die Richtlinie sei vergleichswese einfach gehalten, um möglichst vielen zu helfen. Man sei schneller in der Bearbeitung als das Land Niedersachsen oder andere Stellen und habe zudem Künstlerinnen und Künstler gefördert, die bei anderen Hilfsangeboten des Staates nichts bekommen hätten. Dies solle durch die neue Richtlinie noch erweitert werden, indem zum Beispiel nun auch Ateliers zugelassen werden. Zum Thema Kreativwirtschaft stellt sie heraus, dass diese Festlegung durch Definitionen und Abgrenzungskriterien auf europäischer Ebene getroffen wurde, an die man gebunden sei.
Ratsfrau Flake fragt nach Beratungsmöglichkeiten zu anderen Hilfsangeboten. Hierzu erklärt Frau Komm, dass man sich regelmäßig mit den Hilfsangeboten von Bund und Land beschäftige, dazu berate und Hilfestellungen anbietet. Herr Dr. Malorny stellt dazu heraus, dass die Verwaltung für alle Angebote des Hilfefonds kein zusätzliches Personal erhalten habe, sondern die komplette Förderungsbewirtschaftung aus dem eigenen Stammpersonal heraus geleistet würde. Die vorgelegte, geänderte Richtlinie sei das Ergebnis der Erfahrungsanalyse mit dem bisherigen Hilfsangebot und weitere Veränderungen für eine Verbesserung seien nicht ausgeschlossen.
Ratsherr Professor Dr. Dr. Büchs erkundigt sich nach der Abgrenzung der Antragsberechtigten nach Punkt 4.1 zu 4.3 der Richtlinie. Hierzu erläutert Herr Dr. Malorny, dass der Grund in der gemeinsamen Richtlinie für den Wirtschafts- und für den Kulturhilfsfonds liege. 4.1 beziehe sich in der ursprünglichen Richtlinie nur auf Antragsstellende aus der Wirtschaft.
Bürgermitglied Hanker hinterfragt die häufig in der Vorlage und Richtlinie verwendete Bezeichnung „Kulturschaffende“.
Hierzu teilt Frau Dr. Hesse mit, dass ihres Wissens nach, der Begriff auch durch die Bundesregierung verwendet würde und sie diese Bezeichnung daher als unproblematisch hielte.
Hinweis: Da auch die Kulturministerkonferenz die Bezeichnung verwendet, erachtet die Verwaltung die fortgesetzte Anwendung für vollkommen legitim.
Siehe: https://www.kmk.org/themen/kultur/aktuelle-hilfsprogramme-fuer-kulturschaffende.html
Beschluss:
Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie (COVID-19) werden die nachfolgenden Beschlüsse in Bezug auf den Braunschweiger Härtefallfonds für Geschädigte der Corona-Pandemie gefasst und die Richtlinie des Braunschweiger Härtefallfonds entsprechend geändert:
1. Die maximale Förderdauer für Kultureinrichtungen nach Ziffer 4.3 (Corona-Kulturhilfsfonds) wird von drei auf sechs Monate ausgeweitet und die Förderhöchstsummen werden verdoppelt.
2. Die Maximalförderbeträge für Kulturschaffende nach Ziffer 4.4.1 (Corona-Kulturhilfsfonds) werden für Solo-Kulturschaffende von 5.000 € auf 10.000 € und für Künstlerformationen von 6.000 € auf 12.000 € erhöht.
3. Die Richtlinie des Braunschweiger Härtefallfonds wird dahingehend geöffnet, dass die Kosten für erforderliche Übungs- und Proberäume sowie Werkstätten und Ateliers von Kulturschaffenden für max. 12 Monate und in Höhe von max. 6.000 € kompensationsfähig sind.
4. Der Gültigkeitszeitraum der Richtlinie des Braunschweiger Härtefallfonds wird bis zum 30.09.2021 verlängert.
5. Die verbleibenden Mittel aus dem Braunschweiger Härtefallfonds werden in das Haushaltsjahr 2021 übertragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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286,4 kB
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