Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.11.2020 - 5.4 Bitte um Befassung des Stadtbezirksrates 332 Sc...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsfrau Jalyschko fragt, wie die Umbenennung aus Sicht der Verwaltung rechtlich zu bewerten wäre. Zudem merkt sie an, dass der Stadtbezirksrat zuständig wäre.

 

Herr Klockgether erläutert, dass eine Umbenennung kommunalverfassungsrechtlich zulässig wäre. Es handle sich jedoch um die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates. Für die Umbenennung gäbe es keine originäre Rechtsgrundlage. Zudem bestände ein rechtliches Risiko, da eine Interessenabwägung zwischen den Anliegern der Straße und dem öffentlichen Interesse stattfinden müsse und es sein könne, dass festgestellt würde, dass das Interesse der Anlieger an der Beibehaltung des Straßennamens überwiegen könne.

 

Ratsherr Bader merkt an, dass der Stadtbezirksrat nur wenige Zuständigkeiten habe und der Rat zu dem Anliegen keine Empfehlung geben solle, er lehne den Antrag aus diesem Grund ab.

 

Herr Hahn betont, dass es sich nur um eine Bitte um Auseinandersetzung handle.

 

Herr Logosu-Teko merkt an, dass die Person des Herrn Boeselager und seine Rolle als Widerstandskämpfer umstritten sei und die Formulierung in der Stellungnahme glorifizierend sei. Er bitte um mehr Zurückhaltung der Verwaltung bei geschichtlich umstrittenen Themen.

 

Ratsfrau vom Hofe merkt an, dass die Bitte vom Stadtbezirksrat dahingehend aufgefasst werden könne, dass sie den Antrag zu beschließen hätten, wenn die Empfehlung des Rates dazu vorliegen würde.

 

Der Vorsitzende Herr Wendt betont, dass die Umbenennung rechtlich angreifbar wäre.

 

Ratsfrau Schneider ist der Ansicht, dass sich der Rat nicht in die Zuständigkeit des Stadtbezirksrats einmischen solle.

 

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Der Rat möge beschließen:

 

Der Rat bittet den Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue um die Befassung mit einer Umbenennung des Teilstückes der Straße Boeselagerstraße an der Landesaufnahmebehörde in „Christoph-Schlingensief-Straße“.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 1 Dagegen: 9 Enthaltungen: 1

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