Rat und Stadtbezirksräte
27.11.2020 - 10.5 Mündliche Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.5
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Fr., 27.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
10.5.1. Kurzfristige Absage der Park&Ride-Flächen
Ratsherr Lehmann fragt für die FDP-Fraktion nach dem Grund für die kurzfristige Absage der P&R-Flächen.
Wirtschaftsdezernent Leppa beantwortet die mündliche Anfrage. Der AAI hat sich entschieden, die finanzielle Unterstützung hierfür in diesem Jahr nicht zu leisten, da aufgrund der aktuellen Situation keine die Kapazitäten der innerstädtischen Parkhäuser überschreitenden Frequenzen zu erwarten sind. Auch mit Blick auf die Hygieneregeln ist zu erwarten, dass Anreisende aus dem Umland mit dem Auto möglichst weit in die Innenstadt fahren und nicht auf den ÖPNV umsteigen werden. Maßgebliches Argument hierfür ist auch der Ausfall des Weihnachtsmarktes.
10.5.2. Topf der Kultur- und Kreativwirtschaft
Ratsherr Rosenbaum stellt für die BIBS-Fraktion folgende, vorab angekündigte mündliche Anfrage:
1. Wieviel wurde aus dem Topf der Kultur- und Kreativwirtschaft dieses
Jahr bisher ausgegeben und wofür?
2. Ließen sich aus dem Topf beispielsweise auch GebärdendolmetscherInnen für Kultur- und
Kreativwirtschaftsveranstaltungen finanzieren?
Wirtschaftsdezernent Leppa beantwortet die mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.:
Im Ansatz für die KKW befinden sich im Haushaltsjahr 2020 50.000 €, hiervon sind 31.300 € gebunden für das Haus der Wissenschaft GmbH (Format HdW@TRAFO, vgl. Beschlussvorlage 18-08605) und 18.700 € für den KreativRegion e.V.. Bisher wurden aus dem Ansatz 25.000 € an die HdW GmbH ausgezahlt.
Zu Frage 2.:
Aus dem KKW-Ansatz werden Projekte und Veranstaltungen gefördert, die der Vernetzung und Sichtbarkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft dienen. Finanziert bzw. unterstützt wird in diesen Fällen die jeweilige Veranstaltung bzw. das jeweilige Projekt. Die Veranstalter*innen geben die für ihre Veranstaltung anfallenden Ausgaben bei der Antragstellung an. Dabei müssen sie selbst prüfen, welche Maßnahmen zur Erreichung des Förderzwecks erforderlich sind.
10.5.3. Einrichtung eines „Entertainment-Centers“ mithilfe städtischer Einstellplätze
Ratsherr Rosenbaum stellt für die BIBS-Fraktion eine vorab per E-Mail angekündigte mündliche Anfrage zum Entertainment-Center an der Berliner Str. 52 k. Hier sei ihm aufgefallen, dass das dort bestehende Entertainment-Center seitens der Stadt im Bereich der AG Wirtschaftsförderung nicht nur diskutiert, sondern gefördert wurde, indem dem Betrieb via Eintragung einer Baulast städtische Einstellplätze zur Verfügung gestellt wurden.
Vor diesem Hintergrund bittet er um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Sieht die Verwaltung das "Entertainment"-Gewerbe als Arbeitsgegenstand für die
städtische Wirtschaftsförderung?
2. Warum hat die städtische Wirtschaftsförderung diesen Betrieb als förderwürdig
eingestuft?
3. Ob und wie lange wurde tatsächlich eine Bereitstellung städtischer Parkplätze zur
baurechtlichen Nutzung für den "Entertainment"-Betrieb gewährt?
4. War der Verwaltung und insbesondere der Abteilung Wirtschaftsförderung da schon
das Bestreben der Antragsteller klar, dass der Antragsteller mit "Entertainment" wohl
nicht nur ein Spielhalle bzw. ein Spielcasino im Blick hatte?
Wirtschaftsdezernent Leppa beantwortet die mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.:
Die städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft GmbH ist zentraler Ansprechpartner für die Wirtschaft, für Ansiedlungsinteressierte und für Existenzgründer. Sie ist somit grundsätzlich auch für Gewerbetreibende aller Branchen zuständig, die Hilfe und Unterstützung bei Fragen im Rahmen der Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit suchen.
Zu Frage 2.:
Die städtische Wirtschaftsförderung hat im Rahmen ihres o. g. öffentlichen Auftrages (s. Antwort zu Frage 1) für das Unternehmen bei dessen Vorhaben die Schaffung alternativer Einstellplätze als temporäre Parkplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens unterstützt.
Zu Frage 3.:
Vorbehaltlich einer genauen Prüfung kann in der kurzen Vorlaufzeit nur folgendes genannt werden: Für die damalige Baugenehmigung bezüglich der Spielhalle waren 52 Stellplätze erforderlich. 24 wurden auf einem städtischen Grundstück (P&R-Fläche) per Baulast gesichert. Baulasten werden dauerhaft eingetragen und sind zeitlich unbefristet.
Zu Frage 4.:
Der Wirtschaftsförderung war nach heutigem Kenntnisstand hierzu nichts bekannt.
Ratsherr Rosenbaum bittet abschließend um Klärung, wie lange die Baulasten auf dem städtischem Grundstück bestanden haben bzw. ob diese weiterhin bestehen.
Protokollnotiz: Nach Information des Fachbereichs Bauordnung und Zentrale Vergabestelle sind die genannten Baulasten noch eingetragen.
