Rat und Stadtbezirksräte
02.12.2020 - 8 153. Änderung des Flächennutzungsplanes der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 02.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
TOP 8, 9 und 10 werden gemeinschaftlich besprochen. Stadtbaurat Leuer erläutert die Beschlussvorlagen und geht auf Anmerkungen und Fragen von Ratsfrau Schneider ein, die sich u. a. ehrgeizigere energetische Standards gewünscht hätte. 60 Wohneinheiten laut Nutzungsbeispiel bilden das theoretisch mögliche Maximum ab, für das die soziale Infrastruktur ausgelegt sei (siehe auch Erfahrungen zum Baugebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne). Da Planungsrecht zur Mindest-Energieeffizienzklasse nicht rechtssicher sei, habe man dies zumindest über den städtebaulichen Vertrag geregelt. Für die Quote von 20 % sozialem Wohnraum auch bezogen auf Einfamilien- und Doppelhäuser gilt der Stichtag 01.01.2021, sodass hier noch die ursprüngliche Regelung (Quote von 20 % sozialem Wohnraum bezogen auf Geschosswohnungsbau) greift. Regen-/Brauchwassernutzung könne nicht bebauungsplanrechtlich geregelt werden, antwortet Herr Warnecke Frau Dr. Goclik. Bereits erfolgten Baumfällungen werde nachgegangen, sie werden mitbilanziert und für Ausgleich und Ersatz berücksichtigt, wird zugesagt. Bezogen auf das bestehende naturnahe Stillgewässer möchte Frau Dr. Goclik wissen, warum keine Erhebung zu Libellen erfolgt sei. Herr Gekeler erklärt, dass die Biotope (u. a. zwei Teiche, einer innerhalb und einer außerhalb des Geltungsbereiches) kartiert wurden, dabei seien keine auffallend hohen Libellenvorkommen ermittelt worden. Der Teich im Geltungsbereich bleibt erhalten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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383,6 kB
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815,5 kB
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328,9 kB
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