Rat und Stadtbezirksräte
03.12.2020 - 5.1 BuT-Leistungen leichter zugänglich machen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 03.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgestellt
Wortprotokoll
Frau Ohnesorge erläutert den Antrag der Fraktion Die Linke. Im Anschluss erläutert Frau Dr. Flake den Änderungsantrag 20-14869 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau Dr. Arbogast ergänzt zu den Stellungnahmen der Verwaltung, dass es inzwischen telefonische Rücksprachen mit den Städten Wolfsburg, Hamm und dem Landkreis Peine gegeben hat. In den Gesprächen wurde auch die in der Expertise des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“ (für den SGB II-Bereich) genannte Teilhabequote mit den jeweiligen Kommunen besprochen. Bei der Stadt Hamm handelt es sich um die Bewilligungsquote der BuT-Leistungen, der tatsächliche Geldfluss lässt sich daraus nicht ableiten (Auslastungsquote). Bei dem Gespräch mit der Stadt Wolfsburg hat der zuständige Ansprechpartner darauf hingewiesen, dass die in der Expertise genannte Quote von 55,2 % für die Stadt Wolfsburg nicht stimmen kann. Die Stadt Wolfsburg führt zum 01.01.2021 ein Kartensystem ein. Bisher wird, wie früher bei der Stadt Braunschweig, jedem anspruchsberechtigten Kind eine Kostenübernahmeerklärung ausgehändigt. Dadurch müsste die genannte Teilhabequote viel höher liegen, nämlich ähnlich wie bei der Stadt Hamm. Es wird geschätzt, dass zu der tatsächlichen Auslastungsquote erst im Jahr 2022/2023 verlässliche Zahlen geliefert werden können, wenn sich das Kartensystem etabliert hat. Die in der Expertise des Paritätischen genannte Teilhabequote des Landkreises Peine könnten passen. Es ergeben sich somit in den statistischen Auswertungen der Expertise des Paritätischen Differenzen zu den tatsächlichen Zahlen.
Es folgt eine intensive Diskussion im Gremium, ob gegenwärtig der richtige Zeitpunkt für eine Beschlussfassung in der Sache gegeben sei oder ob man die möglichen Verbesserungen bei den Bildungs- und Teilhabeleistungen durch das Starke-Familien-Gesetzes abwarten solle.
Während der Aussprache stellt Herr Flake folgenden Änderungsantrag:
„Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen beim Jobcenter erhöht wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss über die Gespräche und die Entwicklung in der Angelegenheit zu berichten und Mitte des Jahres 2021 einen Bericht dazu vorzulegen.
Der Antrag der Fraktion Die Linke (20-14666) und der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (20-14869) Beschlussvorschlag Punkt 1 werden bis dahin zurückgestellt.“
Im Anschluss an die Aussprache lässt die Vorsitzende über den Änderungsantrag von Herrn Flake abstimmen.
Beschluss (geändert):
Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Inanspruchnahme der BuT-Leistungen beim Jobcenter erhöht wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss über die Gespräche und die Entwicklung in der Angelegenheit zu berichten und Mitte des Jahres 2021 einen Bericht dazu vorzulegen.
Der Antrag der Fraktion Die Linke (20-14666) und der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (20-14869) Beschlussvorschlag Punkt 1 werden bis dahin zurückgestellt.
