Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.11.2020 - 3 Aktueller Sachstand zur Corona-Pandemie

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Wortprotokoll

Herr Klockgether stellt fest, dass die Inzidenz in Braunschweig sinke, der Höchststand von 87,9 wurde am 12.11.2020 erreicht. Am 11.11.2020 würde der Höchststand der Neuinfektionen an einem Tag von 48 positiv getesteten Personen erreicht worden. Hier sei die Kontaknachverfolgung eine besondere Herausforderung für das Gesundheitsamt gewesen, da teilweise jeweils über 100 Kontakte nachzuverfolgen seien. Das Gesundheitsamt würde personell erheblich aufgestockt worden, insbesondere durch Auszubildende und Unterstützungskräfte der Bundeswehr. Ebenso solle noch durch Mitarbeiter des Finanzamtes Unterstützung kommen. Dies hätte Auswirkungen auf die Raumnutzung, da das Gesundheitsamt regulär für 90 Mitarbeitende ausgelegt sei, derzeit aber 150 Personen dort arbeiten. Daher würden weitere Räumlichkeiten im Stadion angemietet worden sein. Diese seien durch die räumliche Nähe zum Gesundheitsamt und die technische Ausstattung eine sehr gute Alternative.

 

Die Testungen erfolgen in guter Zusammenarbeit mit VW. Die Test- und Laborkapazitäten würden ca. 2.600 Test am Tag umfassen. Weiterhin würden die Kapazitäten des Testcontainers vor dem Gesundheitsamt erweitert werden. Zudem beschäftige sich eine Taskforce mit den Aufgaben und Fragen im Zusammenhang mit den einzurichtenden Impfzentren. Verschiedene Pflegeeinrichtungen würden 40 notwendige Testkonzepte erstellen.

 

Ratsherr Schrader fragt nach, wie viele Impfzentren in Braunschweig entstehen würden, wenn die Verteilung nach dem von Land Niedersachsen bekanntgegebene Schlüssel von einem Impfzentrum je 150.000 Einwohner realisiert würden. Ferner fragt Ratsherr Schrader nach den Besuchregeln in Alten- und Pflegeheimen. Es sei in den Einrichtungen so, dass nur ein Angehöriger besuchen dürfe und fragt in diesem Zusammenhang, ob es Anweisungen der Stadtverwaltung gebe, wie mit den Besuchern bei sinkenden Inzidenzzahlen umzugehen sei.

Als Sprecher der Feuerwehr führt Ratsherr Schrader an, dass bei einigen Feuerwehrleuten Unmut darüber bestehe, dass die Kranzniederlegung nicht stattgefunden habe, die Karnevalseröffnung am 11.11.2020 jedoch stattfand.

 

Ratsherr Dr. Müller merkt an, dass freie Fettsäuren eine positive Auswirkung auf den Verlauf von Covid-19 Infektionen habe und sich Erkrankte deshalb vermehrt von fetthaltiger Nahrung ernähren sollten.

 

Herr Klockgether beantwortet die erste Frage von Ratsherr Schrader, indem er die Voraussetzungen für die Errichtung von Impfzentren nennt und diese beispielswiese verkehlrich gut erreichbar sein müssten, sowie ausreichend Platz benötigten, sowie heizbar und belüftbar sein müssten und stellt fest, dass hierfür beispielsweise Messehallen geeignet seien. Hier würde aktuell die eingerichtete Taskforce zu den Impfzentren verschiedene Standorten und bestimmten Voraussetzungen prüfen. Braunschweig könne voraussichtlich zwei Standorte erhalten.

Auf erneute Nachfrage von Ratsherr Schrader wann mit einer Standortbekanntgabe gerechnet werden könne, antwortet Herr Klockgether, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststünde.

 

Die Vorsitzende Frau Schütze merkt an, dass zunächst in Altenheimen und Krankenhäusern geimpft werde und dies vor Ort in den Einrichtungen durch qualifizierte Mitarbeitende erfolgen würde. Anschließend würden Impfzentren und dann die Arztpraxen folgen.

 

Zur zweiten Frage von Ratsherr Schrader antwortet Herr Klockgether, dass es keine Anweisungen gegenüber den Pflegeeinrichtungen seitens der Stadt gegeben habe. Die Hygienekonzepte der Pflegeheime würden die Besuchsbeschränkungen umfassen und diese würden vom Gesundheitsamt überprüft.

 

Ergänzend hierzu gibt die Vorsitzende Frau Schütze aus dem Ausschuss des Landes Niedersachsen für Gesundheit und Soziales weiter, dass dort bereits im Frühjahr die Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen thematisiert würden und darauf hingewiesen wurde, dass es ein Besuchsrecht gebe und Besuche ermöglicht werden müssten.

Ratsfrau Ohnesorge merkt hierzu an, dass es die 1 Personen-Besuchsregel in den meisten Alten- und Pflegeheimen in Braunschweig gebe und der Appell der Verwaltung an dieser Stelle sen sollte, umfassendere Besuchsregeln der Einrichtungen zu erwirken, da der Besuch von nur einer Person für die Angehörigen eine schwierige Situation sei.

 

Zu der dritten Anmerkung von Ratsherr Schrader gibt Herr Klockgether zu bedenken, dass hier die Karnevalsgesellschaft der Veranstalter sei und dieser ein schlüssiges Hygienekonzept vorgelegt habe. Es würden alle Regelungen eingehalten worden und der Oberbürgermeister war lediglich als Gast eingeladen. Die Durchführung oder Absage einer Veranstaltung liege in der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters.

 

Herr Paruszewski äußert sich dahingehend, dass es Empfehlungen zu Besuchsregelungen der Stadtverwaltung an die Heimeinrichtungen gegeben habe. Er informiert, dass Besuchsverbote in Heimeinrichtungen laut Rechtsgutachten verfassungswidrig seien. Hier bestehe eine Unverhältnismäßigkeit darin, dass insbesondere Demenzerkrankte durch Besuchereinschränkungen Nachteile erleiden würden. Er fragt daher, inwieweit die Verhältnismäßigkeit bei der Vergabe der Empfehlungen von der Stadt Braunschweig geprüft und berücksichtigt wurden. Weiterhin erkundigt er sich danach, ob und wie die Stadt Braunschweig in der Pandemiesituation die Prostituierten unterstützt habe.

 

Die Vorsitzende Frau Schütze verweist für die zweite Frage auf einen späteren Tagesordnungspunkt.

Herr Klockgether teilt mit, dass die Verhältnismäßigkeit bei jeder Empfehlung beachtet würde. Zudem habe die Heimaufsicht, also das Gesundheitsamt, nie Besucher für die Einrichtungen untersagt. Die allgemeine Handlungsfähigkeit der Besucher bestehe weiter. Es herrsche jedoch eine besondere Ausnahmesituation, deutlich spürbar war dies während des ersten Lockdowns. Es gebe einen regelmäßigen Austausch mit den Einrichtungsleitungen, für die der Schutz ihrer Bewohner besonders wichtig sei und es deshalb besonders im ersten Lockdown zu weitreichenden Maßnahmen gegriffen worden sei. Derzeit habe keine Einrichtung ein Besuchsverbot erlassen, sondern einschränkende Besuchregelungen. Hierbei würden die Interessen sorgfältig abgewägt.

 

Die Vorsitzende Frau Schütze teilt mit, dass speziell Demenzerkrankte die Quarantäne zuhause verbringen sollten, sofern dies möglich ist. Schnelle Testungen sollten hier ermöglicht werden. Sie stellt ebenfalls fest, dass ein Besuchsverbot rechtlich nicht möglich sei.

 

Ratsfrau Naber fragt nach, wie sich die Lage der Wohnungslosen durch die Pandemie verändert habe und ob es andere zusätzliche Wohnmöglichkeiten für Personen in Not gebe.

 

Herr Klockgether sagt, dass bisher kein Anstieg der Wohnungslosenzahlen in Braunschweig zu verzeichnen sei. Bisher seien etwaige Unterkünfte zu 73 % ausgelastet, sodass noch Kapazitäten frei seien. Durch den Brandschaden der Wohnungslosenunterkunft "An der Horst" seien einige Plätze nicht nutzbar. Die Einhaltung von Abständen und Hygieneregeln werde in den zentralen Einrichtungen konsequent verfolgt. Die Masse der Wohnungslosen sei zudem in dezentralen Wohnungen untergebracht. Außerdem gäbe es eine Quarantäne-Wohnung für den Fall, dass eine polizeilich verwiesene Personen, beispielsweise bei häuslicher Gewalt, unter Quarantänebdingungen untergebracht werden müsste.

 

Ratsherr Wendt erkundigt sich nach der aktuellen Lage in den Flüchtlingsunterkünften.

 

Hierzu erläutert Herr Klockgether, dass derzeit in der Flüchtlingsunterkunft Gartenstadt sechs positiv getestete Personen leben, zudem seien neun Personen und ein Baby als K1 Personen kategorisiert. Diese Personen verbrächten die Quarantäne in ihren Wohnungen.

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