Rat und Stadtbezirksräte
19.11.2020 - 4 Flüchtlingsangelegenheiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 19.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Klockgether informiert über die aktuellen Zahlen. 652 Leute werden derzeit betreut, hiervon 522 in den Wohnstandorten. 130 Personen sind in Wohnungen, davon leben 28 Personen in städtischen oder städtisch angemieteten und 102 Personen in privaten Wohnungen. Insgesamt seien seit 2015 1552 Personen aufgenommen worden. Seit Anfang November 2020 sei die neue Aufnahmeeinrichtung in der Saarbrückener Straße in Betrieb genommen. Hierbei handele es sich um ein ehemaliges Bürogebäude, welches saniert wurde. Der Essbereich mit Küchenblöcken würde Corona gerecht für die Selbstversorgung hergerichtet worden. Es wurden dort bisher 25 Personen aufgenommen hierbei handele es sich um allein reisende Männer und Familien.
Ende Oktober erfolgte durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen eine Information darüber, dass eine Überlastung drohe und daher mehr Personen wöchentlich innerhalb des Landes verteilt werden sollen. Braunschweig sei hiervon jedoch zunächst nicht betroffen, da dies zunächst nur Kommunen beträfe, die noch eine offene Restquote hätten.
Ratsfrau Jaschinski-Gaus erfragt, auch im Zusammenhang mit der Einrichtung von WLAN, nach dem Anteil der Schulkinder innerhalb der Einrichtungen.
Herr Klockgether antwortet, dass an allen Standorten auch Schulkinder seien. Die Gruppen seien gemischt aus Familien mit und ohne Kindern und Alleinreisenden. Es sei auch davon auszugehen, dass durchgängig Schulkinder in allen Unterkünften untergebracht seien werden.
Ratsherr Schrader fragt nach, wie viele der 1.600 aufgenommenen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wären.
Herr Klockgether antwortet, dass dazu keine genauen Zahlen vorlägen. Es sei allerdings auch vom Aufenthaltsstatus abhängig. In den Wohnstandorten seien von 522 noch 156 im Asylverfahren, diese hätten keine Arbeitsberechitigung. 25 Personen hätten eine zuerkannte Flüchtlingseigenschaft, 9 Personen mit subsidiärem Schutz, 22 Personen mit Abschiebeverbot. 131 Personen hätten Duldung und 179 Personen seien abgelehnt. Demnach hätten nur 200 der aktuell Betreuten die Möglichkeit einer Beschäftigung nachzugehen. Innerhalb dieser Gruppe gebe es verschiedene Arbeitsverhältnisse, sodass ein breites Spektrum vorliege.
Herr Baumgart erkundigt sich nach dem Anteil der älteren Menschen mit Pflegebedarf innerhalb der Wohnstandorte und fragt wie mit diesen umgegangen werde.
Herr Klockgether antwortet, dass er keine genaue Anzahl kenne, aber diese Personengruppe eher einen geringeren Anteil der Geflüchteten darstelle. Der Pflegebedarf sei niedrig, aber ein Anspruch auf Leistungen sei trotzdem gegeben. Innerhalb der Wohnstandorte gebe es Sozialarbeiter, die sicherstellen, dass die Betroffenen entsprechende Leistungen erhielten.
