Rat und Stadtbezirksräte
19.11.2020 - 7.3 BuT-Leistungen leichter zugänglich machen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
- Datum:
- Do., 19.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsfrau Ohnesorge fragt nach, wie die Verwaltung zu dem Schluss komme, in der im Antrag genannten Studie würde sich nicht auf die Rate der Inanspruchnahme, sondern die der Bewilligten bezogen. Sie bittet um Klärung bis zur Ratssitzung.
Anmerkung zum Protokoll: Eine Stellungnahme der Verwaltung wurde eingestellt (DS 20-14666-02)
Herr Kockgether führt aus, dass sich auf die niedrige Bewilligungsquote zu Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bezogen würde, die Inanspruchnahme bei anderen Leistungen im Vergleich hierzu jedoch bei circa 30 % lägen. In diesem Zusammenhang weist Herr Klockgether auf das neu in Kraft tretende „Starke-Familien-Gesetz“ hin, dessen Wirkung noch abzuwarten sei. Hierbei würde Erfordernisse zur Beantragung, die Auszahlungsmodalitäten und andere Hinterungsgründe abgebaut werden.
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Vereinfachung der Beantragung von BuT-Mitteln zu entwickeln, damit erheblich mehr arme Kinder und Jugendliche die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Dabei sollten Städte, die zum Beispiel durch Einführung von Bildungskarten erfolgreicher in der Umsetzung des Gesetzes sind, als Orientierung dienen. Dieses Konzept ist dem Rat bis März 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen und anschließend in die Trägerversammlung des Jobcenters Braunschweig einzubringen.
